Vorratsdatenspeicherung: Andere Wege suchen | Presseportal

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Frankfurt (ots)

Dem Schlussantrag des Generalanwalts am Europäischen Gerichtshof ist anzumerken, wie sehr dieser die Faxen dicke hat: Das Gericht sei in seinen vergangenen Urteilen zur Vorratsdatenspeicherung eigentlich deutlich genug gewesen.

Dass das Gericht die schier endlose Debatte heute beendete und dem Wiedergänger unter den Sicherheitsgesetzen endgültig eine Absage erteilte, ist erfreulich. Auch wenn die Ausnahmen vom Verbot der Vorratsdatenspeicherung aus bürgerrechtlicher Sicht bedauerlich sind, ist der Tenor ganz klar: Die Politik muss sich andere Instrumente suchen, um für innere Sicherheit zu sorgen. Instrumente, die nicht das Recht auf Privatsphäre faktisch abschaffen.

Dass sich Innenministerin Faeser für diese invasive Überwachung ausgesprochen hatte, steht ihr nicht gut zu Gesicht. Dem Kampf gegen sexualisierte Gewalt an Kindern Priorität einzuräumen, ist richtig. Doch das Anliegen als Vehikel für die Ausweitung der Befugnisse von Sicherheitsbehörden zu nutzen, wird den Betroffenen nicht gerecht.

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