Wertheim: Änderungen beim Impfen und Testen – Informationen aus dem Corona-Lenkungsstab

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Ende der kostenlosen Corona-Tests: Wer sich testen lassen möchte, muss den Schnelltest nun in der Regel selbst bezahlen. Foto: Stadt Wertheim

 

Das Kreisimpfzentrum ist seit 1. Oktober geschlossen, die Impfungen führen jetzt die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte fort. Corona-Schnelltests sind seit 11. Oktober nicht mehr kostenlos, nur für wenige Personengruppen gelten Ausnahmen. Mit diesen beiden wesentlichen Änderungen der Corona-Politik von Land und Bund befasste sich der Lenkungsstab der Stadtverwaltung in seiner jüngsten Sitzung.

Wer sich jetzt impfen lassen will, wendet sich zur Terminvereinbarung an die Hausarztpraxis oder einen niedergelassenen Arzt. Eine Impfung ist auch in Privatpraxen möglich. Wer keine Hausarztpraxis hat, kann auf der Internetseite der Kassenärztlichen Vereinigung BW über die Corona-Karte Baden-Württemberg den Standort der nächstgelegenen Corona- Schwerpunktpraxis finden. In Wertheim gibt es zwei Schwerpunktpraxen.

Die frühzeitige Terminvereinbarung ist wichtig, weil die Arztpraxis nur so die entsprechenden Impfstoffmengen bestellen und die Impftermine auch in Gruppen zusammenfassen kann, um den Verfall von Impfstoff zu vermeiden.

Das Angebot der kostenlosen Bürgertestungen endete am 11. Oktober. Bis dahin wurden die Kosten vom Staat übernommen. Wer aber seit Montag beispielsweise an einer Veranstaltung teilnehmen möchte, bei der die 3G-Regel gilt, nicht geimpft ist und sich deswegen testen lassen möchte, der muss den entsprechenden Schnelltest selbst bezahlen.

Bestimmte Gruppen sind jedoch weiterhin von der Kostenpflicht ausgenommen. Dazu gehören nach der neuen Bundestestverordnung alle Kinder unter zwölf Jahren sowie Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, zum Beispiel Schwangere. Auch wer einen Testnachweis für die Beendigung einer Quarantäne braucht, muss weiterhin nichts bezahlen.

Das Maintestzentrum am Spitzen Turm hat seinen Betrieb mit Inkrafttreten der neuen Testverordnung angepasst: Mittwochs ist Ruhetag und an allen anderen Tagen von 15 bis 19 Uhr geöffnet.

Schülerinnen und Schüler absolvieren weiterhin dreimal pro Woche in der Schule einen Schnelltest. Sie gelten deshalb per se als getestet und müssen bei Aktivitäten außerhalb der Schule, zum Beispiel im Sportverein, bei Veranstaltungen oder beim Restaurantbesuch, keinen Testnachweis vorlegen. Sie müssen lediglich ihren Schülerstatus glaubhaft machen, zum Beispiel durch den Schülerausweis. Darauf wies im Lenkungsstab Benedikt Haas vom Ordnungsamt besonders hin. Ihm war berichtet worden, dass Schüler Schwierigkeiten beim Zugang zur Lokalen hatten.

Informationen zu den aktuellen Corona Regelungen stehen auf der Internetseite der Stadt unter www.wertheim.de/corona.

Quelle : Wertheim.de

 

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Original Quelle by Wertheim24.de

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