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Der Regionalverband Heilbronn-Franken hat eine Abfrage zur Erhebung geplanter Freiflächenphotovoltaikanlagen gestartet. Die Abfrage wendet sich an die Kommunen, aber auch an die Öffentlichkeit und Projektierer. Bis Ende Juli sollen Vorhaben gemeldet werden.
Das Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg regelt neben dem Ausbau der Windenergie auch die Flächenbereitstellung für Freiflächenphotovoltaik (FFPV) im Land neu. Bis zum Stichtag 30. September 2025 soll die Ausweisung von mindestens 0,2 Prozent der Regionsfläche für Freiflächenphotovoltaik erfolgt sein. Der Regionalverband plant in einer Teilfortschreibung des Regionalplans die Festlegung von Vorbehaltsgebieten für Freiflächenphotovoltaik.
Private und Projektierer stimmen ihre FFPV-Planungen bislang mit der jeweiligen Kommune ab. Erstellt die Kommune für das Vorhaben einen Bebauungsplan, meldet sie dies an den Regionalverband. Sofern die FFPV-Planung jedoch privilegiert ist, also innerhalb eines 200 Meter-Korridors an Bundesautobahnen und zweigleisigen Schienenstrecken (§ 35 Abs. 1 Nr. 8 BauGB) liegen, ist kein Bebauungsplan erforderlich. Diese Projekte können direkt an den Regionalverband gemeldet werden.
Alle dafür notwendigen Informationen sind auf der Homepage www.rvhnf.de zu finden. Die Abfrage erfolgt ausschließlich online. Die Frist läuft bis Ende Juli.
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