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Welche Tiere und Pflanzen gibt es in den gesetzlich geschützten Biotopen und auf den mageren Flachland-Mähwiesen, auch FFH-Mähwiesen, im Main-Tauber-Kreis? Die Ergebnisse der Kartierung im Jahr 2019 im Auftrag der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) können ab sofort auf deren Internetseite über den Daten- und Kartendienst kostenlos abgerufen werden.
Unter http://udo.lubw.baden-wuerttemberg.de/public/ sind die genaue Lage der Biotope und Mähwiesen sowie alle weiteren erfassten Informationen wie Beschreibungen und Artenlisten hinterlegt. Abgrenzungen und Daten sind als PDF-Dokumente oder in Form von Shape-Dateien für geografische Informationssysteme zum Herunterladen verfügbar.
Durch die Kartierung wurden 2019 alle gesetzlich geschützten Biotope wie beispielsweise Magerrasen, Nasswiesen und Feldhecken in Form von Biotopkomplexen erfasst. In diesen Komplexen hat die LUBW dann die Flächenanteile der FFH-Lebensraumtypen ermittelt. Die FFH-Mähwiesen, die nicht zu den gesetzlich geschützten Biotopen zählen, hat sie gesondert erfasst.
Die Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen – auch Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, kurz FFH-Richtlinie – ist eine der wichtigsten Grundlagen des Naturschutzes in Europa. Sie hat die Sicherung der biologischen Vielfalt sowie die Bewahrung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der europaweit bedeutenden Arten und Lebensraumtypen zum Ziel. Die EU-Mitgliedstaaten sind dazu verpflichtet, sowohl innerhalb als auch außerhalb der FFH-Gebiete den Erhaltungszustand dieser Schutzgüter zu überwachen und alle sechs Jahre die Ergebnisse dieses Monitorings an die EU zu melden.
Weitere Auskünfte erteilt das Umweltschutzamt am Landratsamt Main-Tauber-Kreis.
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Original Quelle by Wertheim24.de
Bildergalerie 196.Michaelismesse Wertheim – Tag der Firmen , Donnerstag 05.10.2017
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