Wertheim / Main-Tauber-Kreis: 10 Coronavirus-Infektionen – Inzidenz 27,2 – Neue Ziele – Zahlen 12.08.2021

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88 Personen aktiv von Infektion betroffen

Die Zahl der Genesenen steigt um sechs Personen auf 5105. Somit sind derzeit 88 Personen im Landkreis aktiv von einer nachgewiesenen Infektion betroffen. Diese Fälle verteilen sich auf das Gebiet der Kommunen Ahorn: 0, Assamstadt: 0, Bad Mergentheim: 11 (+1), Boxberg: 0, Creglingen: 0, Freudenberg: 3 (+1), Großrinderfeld: 0, Grünsfeld: 0, Igersheim: 2 (+1), Königheim: 1, Külsheim: 17, Lauda-Königshofen: 1, Niederstetten: 0, Tauberbischofsheim: 11, Weikersheim: 5 (+1), Werbach: 2 (+2), Wertheim: 35 (+4) und Wittighausen: 0.

Sieben-Tage-Inzidenz laut LGA am Mittwoch bei 27,2

Die Sieben-Tage-Inzidenz lag im Main-Tauber-Kreis am Mittwoch, 11. August, nach Angaben des Landesgesundheitsamtes Baden-Württemberg (LGA) bei 27,2. Sie beschreibt die Zahl der Neuinfektionen in den vergangenen sieben Tagen (5. bis 11. August) je 100.000 Einwohner. Der aktuelle Inzidenzwert für Donnerstag, 12. August, kann ab etwa 18 Uhr im Lagebericht des LGA unter www.gesundheitsamt-bw.de abgerufen werden.

Ziel sind so wenig Infektionen in Schulen und Kitas wie möglich

Aktive Fälle von Coronavirus-Infektionen im Main-Tauber-Kreis, aufgeschlüsselt nach Städten und Gemeinden (Stand: 12. August, 15.30 Uhr)

Mit 70 Millionen Euro fördert das Land Baden-Württemberg die Anschaffung von mobilen Luftfiltern und CO2-Sensoren. Diese können laut Kultusministerium dazu beitragen, das Infektionsgeschehen in Schulen öffentlicher und freier Träger sowie in Kindertageseinrichtungen so gering wie möglich zu halten.

Bereits im vergangenen Jahr gab es ein 40-Millionen-Euro-Programm, mit dem in Schulen unter anderem in raumlufthygienische Maßnahmen zur Gesunderhaltung investiert werden konnte, insbesondere in Raumluftfiltergeräte und CO2-Sensoren. Nun ist die Förderrichtlinie zum neuen Programm mit einem Gesamtvolumen von 70 Millionen Euro in Kraft getreten.

Aus Sicht des Kultusministerium bildet die Förderung neben Impfen, Testen und Masken eine weitere Maßnahme im Rahmen der differenzierten präventiven Strategie des Landes, um das Infektionsgeschehen in Schulen und Kindertageseinrichtungen so gering wie möglich zu halten. Nach wie vor sei intensives und sachgerechtes Lüften das vorrangige Mittel, um das Infektionsrisiko in Innenräumen zu reduzieren. CO2-Sensoren und mobile Raumluftfiltergeräte könnten dieses ergänzen. Die Geräte sollen nun vor allem in eingeschränkt belüftbaren Räumen einen weiteren Sicherheitszaun bilden, um den Präsenzbetrieb sicherer zu machen.

Zehn der 70 Millionen Euro sind für die Kindertageseinrichtungen vorgesehen. Das Land trägt die Hälfte der Anschaffungskosten pro Gerät, wobei die Landesförderung je mobilem Gerät bei 2500 Euro gedeckelt ist. Aufgrund des regelmäßigen und engen Austauschs ist den Kommunen bereits bekannt, dass auch bereits ab dem 1. Mai 2021 begonnene Maßnahmen für die Förderung anerkannt werden. Gefördert werden mobile Raumluftfiltergeräte für den Einsatz in Räumen der Schulen und Kindertageseinrichtungen mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit, CO2-Sensoren zur Unterstützung des Lüftens sowie mobile Raumluftfiltergeräte für den Einsatz in Räumen der Kindertageseinrichtungen oder Schulen, wenn sie von Kindern der Klassen eins bis sechs genutzt werden. Für diese gibt es noch kein Impfangebot.

Es sind drei Meldezeiträume vorgesehen. Der erste hat am Montag, 9. August, begonnen, wobei die Ausstattung von eingeschränkt belüftbaren Räumen zunächst priorisiert wird. Hierfür werden also Mittel reserviert und eine Reservierungsbestätigung übersandt. Danach werden Meldungen für CO2-Sensoren berücksichtigt. Meldungen der Träger bezüglich Raumluftfiltergeräte für Räume, deren Lüftungsmöglichkeiten nicht eingeschränkt sind und von Kindern unter zwölf Jahren genutzt werden, werden erst in dem zweiten Meldezeitraum ab dem 23. August berücksichtigt, wobei weiterhin die anderen Fördertatbestände bevorzugt werden. Mit Beginn des dritten Meldezeitraums ab dem 20. September bis längstens zum 20. Dezember kommen alle Anträge in einem Windhundverfahren zum Zug, solange Mittel aus dem Programm zur Verfügung stehen.

Die Träger wickeln die Förderung über die L-Bank ab und rechnen ihre getätigten Ausgaben ab 1. Dezember 2021 mit ihr ab. Die Geräte können gekauft, aber auch gemietet oder geleast werden, eine dreijährige Zweckbindung ist dabei Voraussetzung. Förderfähig sind ausschließlich mobile Raumluftfiltergeräte mit Filtertechnologie.

Die von der Bundesregierung in Aussicht gestellte zusätzliche Förderung von mobilen Raumluftfiltergeräten für Räume mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit will das Land in seine Förderung einbeziehen. Dies sei aber erst möglich, sobald hierzu weitere Details und hinreichend verbindliche Vereinbarungen mit dem Bund vorliegen.

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Original Quelle by Wertheim24.de

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