Wertheim / Main-Tauber-Kreis: 23 Covid-Infektionen – Inzidenz 59,5 – Corona-Auszeit für Familien – 08.10.2021

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121 Personen aktiv von Infektion betroffen

Die Zahl der Genesenen steigt um 21 Personen auf 5812. Somit sind derzeit 121 Personen im Landkreis aktiv von einer nachgewiesenen Infektion betroffen. Sie verteilen sich auf das Gebiet der Kommunen Ahorn: 1, Assamstadt: 3, Bad Mergentheim: 36 (+8), Boxberg: 6 (+3), Creglingen: 6 (+2), Freudenberg: 2 (+1), Großrinderfeld: 0, Grünsfeld: 0, Igersheim: 6, Königheim: 3, Külsheim: 8 (+2), Lauda-Königshofen: 5, Niederstetten: 1, Tauberbischofsheim: 4 (+1), Weikersheim: 18 (+1), Werbach: 0, Wertheim: 20 (+5) und Wittighausen: 2.

Indikatoren für das Pandemie-Geschehen laut LGA am Donnerstag

Die Sieben-Tage-Inzidenz lag im Main-Tauber-Kreis am Donnerstag, 7. Oktober, nach Angaben des Landesgesundheitsamtes Baden-Württemberg (LGA) bei 59,5. Sie beschreibt die Zahl der Neuinfektionen in den vergangenen sieben Tagen (1. bis 7. Oktober) je 100.000 Einwohner. Die Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz für Baden-Württemberg lag bei 2,13. Sie beschreibt die Zahl der Menschen, die in den vergangenen sieben Tagen in Baden-Württemberg mit COVID-19 ins Krankenhaus eingeliefert wurden, je 100.000 Einwohner. Die Auslastung der Intensivbetten mit COVID-19-Patientinnen und -Patienten (AIB) in Baden-Württemberg lag bei 191.

Die aktuellen Werte für Freitag, 8. Oktober, können ab etwa 18 Uhr im Lagebericht des LGA unter www.gesundheitsamt-bw.de abgerufen werden.

27 weitere Mutationen nachgewiesen

Bei 27 Infektionsfällen der vergangenen Tage wurde durch nachträgliche Typisierung der Laborproben die Delta-Variante des Coronavirus nachgewiesen. Nunmehr wurde bei insgesamt 1820 Fällen im Kreis eine Virusmutation festgestellt.

Lebensgefährliche LKW Schleusung gestoppt
https://blaulicht-deutschland.de/%e2%96%b7-bpoli-bhl-lebensgefaehrliche-lkw-schleusung-gestoppt/

Jeweils bis zu sieben Tage Urlaub in diesem Jahr und im Jahr 2022 möglich

Das Programm „Corona-Auszeit für Familien – Familienferienzeiten erleichtern“ ist vor kurzem gestartet. Familien mit kleinen und mittleren Einkommen und Familien, die Angehörige mit einer Behinderung haben, können ab sofort einen kostengünstigen einwöchigen Aufenthalt in einer Einrichtung der Familienerholung buchen. Das Projekt ist Teil des zwei Milliarden Euro umfassenden Programms „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ der Bundesregierung. Ziel sei es, Familien eine Erholung von den Belastungen der Corona-Pandemie zu ermöglichen.

Das Familienministerium Baden-Württemberg teilte mit, dass sich viele Familien nach den enormen Anstrengungen durch die Pandemie danach sehnen, endlich wieder rauszukommen, abzuschalten und Kraft zu tanken. Nicht jede Familie könne sich einen Urlaub leisten, aber alle sollen sich erholen können. Eine Familien-Auszeit solle gerade für die Menschen ermöglicht werden, die es schwerer haben als andere. Für Familien mit kleinen Einkommen und kleinen Wohnungen seien die Monate mit geschlossenen Kitas und Schulen besonders hart gewesen. Genau für diese Menschen sei dieses Projekt als Teil des Aufholpakets gedacht. So könnten Familien zusammen durchatmen. Ein Dank gehe an alle Familienferienstätten und Jugendherbergen, die sich in diesem Programm engagieren und Familien damit eine gute gemeinsame Zeit und Erholung ermöglichen.

Berechtigte Familien müssen laut Ministerium für ihren Aufenthalt im Rahmen der „Corona-Auszeit“ nur etwa zehn Prozent der Kosten für Unterkunft und Verpflegung bezahlen. Die restlichen Kosten erhält die Einrichtung aus den Mitteln des Aufholpakets der Bundesregierung. Möglich seien bis zu sieben Tage Familienurlaub bis Ende 2021 und weitere bis zu sieben Tage im Jahr 2022. Insgesamt stünden für die „Corona-Auszeit für Familien“ 50 Millionen Euro zur Verfügung, erklärte das Ministerium.

Familien, die im Rahmen der Corona-Auszeit einen Aufenthalt in einer Familienferienstätte oder Jugendherberge buchen wollen, finden dazu ab sofort unter www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/corona-pandemie/corona-auszeit-fuer-familien alle Informationen. Eine Deutschlandkarte bietet dort einen Überblick über alle Einrichtungen, die Plätze anbieten. Familien können sich über Besonderheiten der Einrichtungen informieren, wie zum Beispiel Barrierefreiheit, und direkt ihre Buchungsanfrage starten. Die angeschriebene Einrichtung nimmt dann mit der Familie Kontakt auf und gibt eine Rückmeldung, ob zum gewünschten Buchungszeitraum freie Plätze vorhanden sind. Wenn die Buchung verbindlich wird, muss die Familie ihre Berechtigung nachweisen. Hierfür gibt es ein eigenes Formular, das ebenfalls auf dieser Internetseite zur Verfügung steht.

Außerdem steht Familien eine kostenlose Beratungshotline zur Verfügung. Diese ist an sechs Tagen in der Woche unter der Nummer 0800/8661159 erreichbar.

Mit dem aktuellen Einkommensrechner der Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung unter www.bag-familienerholung.de/einkommensrechner können sich Interessierte orientieren, ob die vergünstigten Preise der „Corona-Auszeit für Familien“ auch für sie gelten. Berechnungsgrundlage sind die Sozialhilfe-Regelsätze, die seit dem 1. Januar 2021 gültig sind. Aus diesen ergeben sich die jeweiligen Einkommensgrenzen für die Familien. Unterschreitet eine Familie die Einkommensgrenze, ist sie zu einem vergünstigten Urlaub berechtigt, erklärte das Familienministerium.

Für Familien mit einer oder einem Angehörigen mit einem Grad der Behinderung von 50 oder mehr entfallen die Einkommensgrenzen für eine „Corona-Auszeit“. Ein detaillierter Online-Check, um die Berechtigung zu prüfen, wird demnächst auf der Website des Bundesfamilienministeriums zur Verfügung stehen.

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Original Quelle by Wertheim24.de

 

Bildergalerie 196.Michaelismesse Wertheim – Tag der Firmen , Donnerstag 05.10.2017

 

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