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108 Personen aktiv von Infektion betroffen
Die Zahl der Genesenen steigt um 22 Personen auf 5889. Somit sind derzeit 108 Personen im Landkreis aktiv von einer nachgewiesenen Infektion betroffen. Sie verteilen sich auf das Gebiet der Kommunen Ahorn: 0, Assamstadt: 0, Bad Mergentheim: 34 (+6), Boxberg: 9 (+4), Creglingen: 1, Freudenberg: 3 (+1), Großrinderfeld: 0, Grünsfeld: 0, Igersheim: 6 (+3), Königheim: 0, Külsheim: 5 (+1), Lauda-Königshofen: 2, Niederstetten: 3, Tauberbischofsheim: 11 (+5), Weikersheim: 4, Werbach: 0, Wertheim: 28 (+5) und Wittighausen: 2.
Weiterer Todesfall bestätigt
Das Gesundheitsamt hat einen weiteren Todesfall im Zusammenhang mit dem Coronavirus bestätigt. Bei der Verstorbenen handelt es sich um eine Frau im Alter von unter 65 Jahren. Weitere Angaben macht das Landratsamt aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nicht. Damit sind im Main-Tauber-Kreis mittlerweile 93 Menschen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie verstorben, davon 73 im Jahr 2021.
Indikatoren für das Pandemie-Geschehen laut LGA am Donnerstag
Die Sieben-Tage-Inzidenz lag im Main-Tauber-Kreis am Donnerstag, 14. Oktober, nach Angaben des Landesgesundheitsamtes Baden-Württemberg (LGA) bei 46,0. Sie beschreibt die Zahl der Neuinfektionen in den vergangenen sieben Tagen (8. bis 14. Oktober) je 100.000 Einwohner. Die Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz für Baden-Württemberg lag bei 2,2. Sie beschreibt die Zahl der Menschen, die in den vergangenen sieben Tagen in Baden-Württemberg mit COVID-19 ins Krankenhaus eingeliefert wurden, je 100.000 Einwohner. Die Auslastung der Intensivbetten mit COVID-19-Patientinnen und -Patienten (AIB) in Baden-Württemberg lag bei 173.
Die aktuellen Werte für Freitag, 15. Oktober, können ab etwa 18 Uhr im Lagebericht des LGA unter www.gesundheitsamt-bw.de abgerufen werden.
24 weitere Mutationen nachgewiesen
Bei 24 Infektionsfällen der vergangenen Tage wurde durch nachträgliche Typisierung der Laborproben die Delta-Variante des Coronavirus nachgewiesen. Nunmehr wurde bei insgesamt 1865 Fällen im Kreis eine Virusmutation festgestellt.
Neue Corona-Verordnung des Landes in Kraft
Die geänderte Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg ist am Freitag, 15. Oktober, in Kraft getreten. Sie führt ein 2G-Optionsmodell und eine Testpflicht für nicht geimpfte und nicht genesene Beschäftigte sowie Selbstständige mit Außenkontakt ein. Entscheiden sich Veranstalterinnen und Veranstalter oder Betreiberinnen und Betreiber von Einrichtungen für die 2G-Option, lassen also nur Geimpfte und Genesene zu, müssen die Gäste keine Maske mehr tragen. Die bereits mit der letzten Verordnung eingeführten Stufen (Basis-, Warn- und Alarmstufe) sowie die damit verbundenen Regelungen bleiben bestehen.
Das Gesundheitsministerium teilte mit, dass das Infektionsgeschehen derzeit stabil sei. Im Herbst und Winter stehe aber eine Bewährungsprobe bevor, wenn sich die Menschen wieder vermehrt in Innenräumen aufhalten. Das 2G-Optionsmodell ermögliche Flexibilität. Die Zahlen bewegten sich aktuell auf einem Plateau. Nach wie vor seien es überwiegend nicht geimpfte Personen, die mit schweren Verläufen auf den Intensivstationen behandelt werden müssen. Gleichzeitig sei die Impfquote weiter angestiegen. Mit den Stufen sei jedoch ein gut durchdachtes sowie mit Expertinnen und Experten aus der Praxis eng abgestimmtes Konzept vorhanden, um frühzeitig zu reagieren, wenn dem Gesundheitssystem die Überlastung drohe.
Auf der Basis eines Beschlusses der Gesundheitsministerkonferenz wird geregelt, dass sich nicht geimpfte und nicht genesene Beschäftigte sowie Selbstständige mit Außenkontakt künftig auch in der Basisstufe zweimal wöchentlich mit einem Antigen-Schnelltest testen lassen müssen. Dies galt bislang in Baden-Württemberg nur für die Warn- und Alarmstufe. Bereits jetzt seien Arbeitgeber nach der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung des Bundes verpflichtet, ihren Beschäftigten solche Tests zweimal wöchentlich anzubieten, allerdings sind diese freiwillig. Für nicht geimpfte und nicht genesene Beschäftigte mit Außenkontakt gelte fortan eine Testpflicht, mit der ein Gleichklang zu dem mit einem 3G-Nachweis stattfindenden Publikumsverkehr herbeigeführt werde, erläuterte das Ministerium.
Eine weitere wesentliche Änderung ist, dass die Möglichkeit, Daten zu erheben, auf die Corona-Warn-App und vergleichbare Applikationen ausgeweitet wird. Außerdem wir die Personenobergrenze von 25.000 Teilnehmenden bei Großveranstaltungen aufgehoben, sofern ausschließlich immunisierten Personen Zutritt gewährt wird. Außer geimpften oder genesenen Personen sind auch Schülerinnen und Schüler sowie Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, zugelassen. Der Betrieb von Dampfbädern, Dampfsaunen und Warmlufträumen ist nicht mehr untersagt. Der Zutritt ist nur für immunisierte Personen zulässig.
Die Zahlen und Grenzwerte der Warn- oder Alarmstufe sind laut Ministerium landesweit nicht erreicht oder überschritten. Die Warnstufe wird erreicht, wenn die Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz 8,0 erreicht oder überschreitet oder die Auslastung der Intensivbetten in Baden-Württemberg an zwei aufeinanderfolgenden Werktagen den Wert von 250 erreicht oder überschreitet. Die Alarmstufe tritt in Kraft, sobald die Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz den Wert 12 erreicht oder überschreitet oder die Auslastung der Intensivbetten in Baden-Württemberg an zwei aufeinanderfolgenden Werktagen den Wert von 390 erreicht oder überschreitet.
Mobiles Impfteam am Dienstag, 19. Oktober, in Tauberbischofsheim
Ein mobiles Impfteam ist am Dienstag, 19. Oktober, von 9 bis 13 Uhr in der Aula der Kaufmännischen Schule, Dr.-Ulrich-Straße 1 in Tauberbischofsheim, im Einsatz. Bei diesem Termin sollen Zweitimpfungen für Schülerinnen und Schüler angeboten werden. Außerdem werden Erst-, Zweit- und Drittimpfungen für externe Personen angeboten. Es werden ausschließlich die Impfstoffe von BioNtech/Pfizer und Moderna mitgeführt. Ein anderes Präparat kann bei der Aktion nicht gewählt werden.
Eine Impfung ist für Personen ab zwölf Jahren möglich. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren müssen in Begleitung eines Erziehungsberechtigten erscheinen. Je nach Andrang können möglicherweise Wartezeiten entstehen. Eine Voranmeldung ist nicht notwendig. Für die Impfung muss der Personalausweis und, falls vorhanden, das gelbe Impfbuch mitgebracht werden.
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Original Quelle by Wertheim24.de
Bildergalerie 196.Michaelismesse Wertheim – Tag der Firmen , Donnerstag 05.10.2017
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