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162 Personen aktiv von Infektion betroffen
Die Zahl der Genesenen steigt um 22 Personen auf 5556. Somit sind derzeit 162 Personen im Landkreis aktiv von einer nachgewiesenen Infektion betroffen. Sie verteilen sich auf das Gebiet der Kommunen Ahorn: 1, Assamstadt: 4 (+2), Bad Mergentheim: 43 (+2), Boxberg: 6 (+1), Creglingen: 3, Freudenberg: 11, Großrinderfeld: 0, Grünsfeld: 1, Igersheim: 6, Königheim: 5, Külsheim: 2, Lauda-Königshofen: 12, Niederstetten: 1, Tauberbischofsheim: 14, Weikersheim: 3, Werbach: 1, Wertheim: 48 (+3) und Wittighausen: 1.
Indikatoren für das Pandemie-Geschehen laut LGA am Montag
Die Sieben-Tage-Inzidenz lag im Main-Tauber-Kreis am Montag, 20. September, nach Angaben des Landesgesundheitsamtes Baden-Württemberg (LGA) bei 73,1. Sie beschreibt die Zahl der Neuinfektionen in den vergangenen sieben Tagen (14. bis 20. September) je 100.000 Einwohner. Die Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz für Baden-Württemberg lag bei 1,9. Sie beschreibt die Zahl der Menschen, die in den letzten sieben Tagen in Baden-Württemberg mit COVID-19 ins Krankenhaus eingeliefert wurden, je 100.000 Einwohner. Die Auslastung der Intensivbetten mit COVID-19-Patientinnen und -Patienten (AIB) in Baden-Württemberg lag bei 209.
Die aktuellen Werte für Dienstag, 21. September, können ab etwa 18 Uhr im Lagebericht des LGA unter www.gesundheitsamt-bw.de abgerufen werden.
Sieben weitere Mutationen nachgewiesen
Bei sieben Infektionsfällen der vergangenen Tage wurde durch nachträgliche Typisierung der Laborproben die Delta-Variante des Coronavirus nachgewiesen. Nunmehr wurde bei insgesamt 1649 Fällen im Kreis eine Virusmutation festgestellt.
Ausbruchsgeschehen und Schutz vulnerabler Gruppen im Fokus
Das Robert-Koch-Institut hat vor wenigen Tagen seine Empfehlungen zur Kontaktpersonennachverfolgung bei Corona-Infektionen angepasst. Das Land Baden-Württemberg hat diese Empfehlungen in der Corona-Verordnung Absonderung umgesetzt. Zudem können die Gesundheitsämter mit einem neuen landesweiten Konzept zur Kontaktpersonennachverfolgung Schwerpunkte setzen und ihre Kräfte bündeln.
Künftig soll in bestimmten Bereichen auf mehr Tests und weniger Quarantänen gesetzt werden. Bei der Bewältigung des Infektionsschutzgeschehens war bislang eine umfassende Kontaktpersonennachverfolgung durch die Gesundheitsämter von zentraler Bedeutung, um die Pandemie zu kontrollieren und die Gesundheitsversorgung sicherzustellen. Durch die Öffnungsschritte haben Corona-Infizierte deutlich mehr Kontakte, was einen erhöhten Ermittlungsaufwand für die Gesundheitsämter bedeutet.
„Der Main-Tauber-Kreis begrüßt die neuen Regeln zur Kontaktpersonennachverfolgung. Sie sind eine Anpassung an die Realität. Eine zunehmende Anzahl der ermittelten Kontaktpersonen ist geimpft oder genesen und unterliegt daher keiner Quarantänepflicht mehr. Die Gesundheitsämter mit ihren nach wie vor begrenzten Ressourcen können sich dadurch auf echte Ausbruchsgeschehen und den Schutz vulnerabler Gruppen konzentrieren“, sagte Erster Landesbeamter Florian Busch. „Welche weiteren Schritte erforderlich werden, um eine Überlastung der Gesundheitsämter zu verhindern, muss genau beobachtet werden“, erklärte Busch.
Nicht-immunisierte Haushaltskontakte müssten weiterhin in jedem Fall in Quarantäne, da aufgrund der Enge des Kontaktes und der hohen Übertragbarkeit der Delta-Variante innerhalb eines Haushalts ein hohes Übertragungsrisiko herrsche. Ansonsten würden sich die Gesundheitsämter auf eine Schwerpunktnachverfolgung von herausragenden Ereignissen, den Schutz gefährdeter Personengruppen und die Fallermittlung konzentrieren. Nur so könne eine Überlastung der Gesundheitsämter verhindert werden.
Das Gesundheitsministerium teilte mit, dass die neuen Regelungen die Absonderungsdauer von Kontaktpersonen verkürzen und die wichtige Arbeit der Gesundheitsämter auf wesentliche Kernbereiche fokussieren. Auch hier gelte, je mehr Menschen sich impfen lassen, desto mehr könne sich auf den Schutz der vulnerablen Gruppen konzentriert werden.
Die neue Corona-Verordnung Absonderung beinhaltet einige Änderungen. In den Schulen werden beim Auftreten eines Corona-Falls grundsätzlich alle Mitschülerinnen und Mitschüler an fünf aufeinander folgenden Schultagen getestet – an allen Schularten auch in den Grundschulen. Hierdurch wird eine schnellere Erkennung von möglichen Folgeinfektionen gewährleistet.
Die Dauer der Quarantäne von Haushaltsangehörigen Personen und engen Kontaktpersonen wird generell auf zehn Tage verkürzt. Enge Kontaktpersonen können sich bereits ab dem fünften Tag mittels eines negativen PCR-Tests oder ab dem siebten Tag mittels eines negativen Antigen-Schnelltests aus der Quarantäne freitesten. Die Absonderung gilt mit Vorliegen des negativen Testergebnisses als beendet. Die Testergebnisse müssen innerhalb der zehn Tage bei Kontrollen vorgewiesen werden können. Das Gesundheitsministeriums erklärte, wer sich freigetestet hat, müsse damit rechnen, dies bei einer Kontrolle beweisen zu müssen.
Quelle: Landkreis Main-Tauber
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Original Quelle by Wertheim24.de
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