Wissenschaftsverwaltung legt Sonderprogramm zur Bewältigung pandemiebedingter (Lern-)Rückstände auf – Anträge für Hochschulen bis 31. Mai möglich

Wissenschaftsverwaltung legt Sonderprogramm zur Bewältigung pandemiebedingter (Lern-)Rückstände auf – Anträge für Hochschulen bis 31. Mai möglich

Das Land Berlin hat ein Sonderprogramm in Höhe von fünf Millionen Euro vorbereitet, mit dem die Berliner Hochschulen bei der Bewältigung pandemiebedingter (Lern-)Rückstände unterstützt werden. Mit den geförderten Maßnahmen und Initiativen der Hochschulen soll Studienabbrüchen oder Studienzeitverlängerungen entgegengewirkt werden.

Hintergrund ist, dass die Corona-Pandemie für Studierende und Lehrende negative Effekte auf die Lernleistung und den Kompetenzerwerb nach sich zieht. Zahlreiche Studierende haben beispielsweise während der Pandemie weniger Module belegt oder weniger Prüfungen abgelegt. Und obwohl die Hochschulen den Lehr- und Prüfungsbetrieb digital fortgeführt haben, konnten insbesondere an Kunst- und Musikhochschulen sowie in praxisorientierten Studiengängen der Hochschulen nicht alle Lehrveranstaltungen und Prüfungen in vollem Umfang stattfinden.

Wissenschaftsstaatssekretärin Armaghan Naghipour: „Die Pandemie hat viele Studierende, gerade Studienanfängerinnen und Studienanfänger, vor große Schwierigkeiten gestellt. Sie hatten kaum Gelegenheit, den Hochschulcampus als Ort des Austauschs, des Lernens und des Miteinanders zu erleben. Die Berliner Hochschulen engagieren sich bereits jetzt dafür, Lern- und Prüfungsrückstände bei den Studierenden aufzuholen. Mit dem Sonderprogramm möchten wir sie dabei unterstützen – ganz konkret mit Angeboten, die direkt den Studierenden zugutekommen.“

Die Maßnahmen sollen unmittelbar den Studierenden zugutekommen. Einen besonderen Schwerpunkt sollen sogenannte Peer-to-Peer-Maßnahmen in Form von Tutorien, studentischer Beratung, oder Mentoringprogrammen bilden. Zudem soll es möglich sein, übergangsweise die Prüfungskapazitäten zu erweitern, entfallene Lehrveranstaltungen nachzuholen und zusätzliche Lehrangebote zu schaffen.

Die Hochschulen können ihre Anträge bis zum 31. Mai 2022 bei der Wissenschaftsverwaltung per Mail einreichen.

Original Quelle Berlin.de

Bilder Pixabay / Original Quelle

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