YouTube-Video mit Bild des Tores eines Konzentrationslagers mit der Inschrift „IMPFUNG MACHT FREI“ – Parteien haben widerruflichen Vergleich geschlossen

YouTube-Video mit Bild des Tores eines Konzentrationslagers mit der Inschrift „IMPFUNG MACHT FREI“ – Parteien haben widerruflichen Vergleich geschlossen

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat über die Kündigung eines bei dem Land Berlin beschäftigten Lehrers verhandelt, der mehrere Videos zum Thema Corona-Impfungen bei YouTube eingestellt hat, darunter ein Video unter Verwendung eines Bildes des Tores eines Konzentrationslagers mit der Inschrift „IMPFUNG MACHT FREI“ (Terminankündigung vom 10.05.2023, Pressemitteilung Nr. 16/23).

Das Arbeitsgericht Berlin hatte die Klage des Lehrers abgewiesen (Pressemitteilung 23/22 vom 13.09.2022). Im Berufungsverfahren haben die Parteien vor dem Landesarbeitsgericht einen Vergleich abgeschlossen, in dem sie sich auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung geeinigt haben. Das Land Berlin hat sich den Widerruf des Vergleichs bis zum 12.06.2023 vorbehalten. Sofern der Vergleich vom Land Berlin nicht bis zu diesem Zeitpunkt widerrufen wird, bleibt es bei der Beendigung des Verfahrens zu den im Vergleich vereinbarten Regelungen. Für den Fall des Widerrufs des Vergleichs durch das Land Berlin ist ein Termin zur Verkündung einer Entscheidung auf den 15.06.2023 anberaumt worden.

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Aktenzeichen 10 Sa 1143/22

Original Quelle Berlin.de

Bilder Pixabay / Original Quelle

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