Zweite Erweiterung von Flächen außergewöhnlicher stadtpolitischer Bedeutung im Bereich des ehemaligen Güterbahnhofs Köpenick

Zweite Erweiterung von Flächen außergewöhnlicher stadtpolitischer Bedeutung im Bereich des ehemaligen Güterbahnhofs Köpenick

Aus der Sitzung des Senats am 7. Februar 023:

Der Senat hat in der heutigen Sitzung die Vorlage des Senators für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Andreas Geisel zur zweiten Erweiterung der Flächen außergewöhnlicher stadtpolitischer Bedeutung gemäß § 9 Absatz 1 Nummer 1 AGBauGB im Bereich des ehemaligen Güterbahnhofs Köpenick zur Kenntnis genommen.

Der ehemalige Güterbahnhof Köpenick ist eines der neuen Stadtquartiere Berlins und wurde mit Senatsbeschluss vom 12. September 2017 als Gebiet mit außergewöhnlicher stadtpolitischer Bedeutung festgelegt. Das ca. 36 ha große Areal soll zu einem attraktiven, innovativen und klimaneutralen Wohn- und Gewerbestandort mit Schulen und weiteren sozialen und kulturellen Einrichtungen entwickelt werden.

Die Erweiterung umfasst eine Teilfläche der Durchwegung östlich des ehemaligen Gaswerkstandorts zwischen dem Stellingdamm und der Janitzkystraße, den sogenannten „Sommerweg“. Diese Fläche soll in den Geltungsbereich des Bebauungsplans 9-80 einbezogen und planungsrechtlich als Verkehrsfläche mit der besonderen Zweckbestimmung „verkehrsberuhigter Bereich“ gesichert werden. Mit der Einbeziehung ist die vollständige Erschließung der anliegenden Grundstücke gewährleistet.

Original Quelle Berlin.de

Bilder Pixabay / Original Quelle

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