Auf Recyclinghöfen gilt die 3G-Regel

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Foto: Stadt Wertheim


Auf den Recyclinghöfen, Kompostplätzen, Erddeponien und der Kreismülldeponie „Heegwald“ gilt für alle Anlieferinnen und Anlieferer ab sofort grundsätzlich die 3G-Regel. Das bedeutet, dass diese Entsorgungsanlagen nur noch von Personen betreten werden dürfen, die entweder geimpft, genesen oder getestet sind. Darauf weist der Abfallwirtschaftsbetrieb Main-Tauber-Kreis (AWMT) hin.



Wer weder einen Impf- noch einen Genesenen-Nachweis vorlegen kann, muss beim Betreten der Entsorgungseinrichtung den Testnachweis einer offiziellen Schnellteststelle vorlegen. Der Nachweis darf nicht älter als 24 Stunden sein. Bei PCR-Tests beträgt die Frist 48 Stunden. Eigentests werden für den Nachweis nicht anerkannt. Zur Kontrolle muss zusätzlich ein Ausweisdokument mit Foto vorgelegt werden. Außerdem besteht weiterhin Maskenpflicht.



Des Weiteren sollte weiterhin auf einen ausreichenden Abstand zwischen den Benutzerinnen und Benutzern und dem Personal der Anlagen geachtet werden. Die Gebühren sollten nach Möglichkeit abgezählt mitgeführt und dem Personal übergeben werden. Die Entsorgungseinrichtungen sind zu den gewohnten Zeiten geöffnet. Informationen gibt es unter www.main-tauber-kreis.de/entsorgungseinrichtungen.

Quelle : Wertheim.de

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