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„Eine zusätzliche europäische Kerosinsteuer würde zudem zu massiven Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten unserer ohnehin durch die Krise schwer getroffenen Luftverkehrsunternehmen und Flughäfen führen. Die Bayerische Staatsregierung lehnt daher einen europäischen Alleingang bei der Ausdehnung der Energiebesteuerungsrichtlinie auf Europas Flugverkehr ab. Ein solcher Alleingang würde vielmehr zur Verlagerung der Treibstoffkäufe ins EU-Ausland führen und daher der umweltpolitischen Intention der EU-Kommission sogar zuwiderlaufen. Auch die geplante Angleichung der Mindeststeuersätze für nachhaltige Biokraftstoffe auf das Niveau fossiler Kraftstoffe ist kritisch zu sehen. Durch eine solche Angleichung würde den Mitgliedstaaten die Förderung von umweltfreundlichem Sprit durch eine niedrigere Besteuerung in Zukunft massiv erschwert“, so Füracker.
Ergänzende Informationen:
• Die Europäische Kommission unterbreitet einen Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Restrukturierung der Rahmenvorschriften der Union zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom (vgl. Bundesratsdrucksache 720/21 vom 10. September 2021).
• Bayern hat im Finanzausschuss des Bundesrats einen entsprechenden Antrag gestellt und wird seine Kritikpunkte zur Überarbeitung der Energiebesteuerungsrichtlinie dort vorbringen.
Titel Bilder: Symbolbilder Bayern by Pixabay.com
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Original Quelle by Wertheim24.de
Bildergalerie 196.Michaelismesse Wertheim – Tag der Firmen , Donnerstag 05.10.2017
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