Bescheide über Abfallgebühren werden versandt

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Bequeme Abbuchung über Sepa-Mandat möglich

Die Gebührenbescheide zur Abfallentsorgung im Landkreis für das Jahr 2022 werden jetzt versandt. Foto: AWMT


Die Gebührenbescheide für die Abfallentsorgung im Main-Tauber-Kreis im Jahr 2022 werden jetzt versandt. Der geforderte Betrag muss vor Fälligkeit an den Abfallwirtschaftsbetrieb Main-Tauber-Kreis (AWMT) überwiesen werden. Damit die Müllgebühren korrekt verbucht werden können, muss bei der Überweisung der Verwendungszweck laut Bescheid angegeben werden. Darauf weist der AWMT hin.



Dem Brief mit dem Gebührenbescheid liegt ein SEPA-Lastschriftmandat bei. Bürgerinnen und Bürger, die bisher noch kein SEPA-Mandat erteilt haben, können dies nachholen, um den Betrag für 2022 und die kommenden Jahre einziehen zu lassen. Wurde ein SEPA-Mandat erteilt, wird dies auf dem Gebührenbescheid mit dem Text „Bitte überweisen Sie den Betrag nicht, der Betrag wird von dem Bankkonto zur Fälligkeit abgebucht“ kenntlich gemacht.



Die Müllgebühren steigen um rund 13 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Der Durchschnittspreis für einen vierköpfigen Haushalt (60 Liter Restmüll und 80 Liter Biomüll) beträgt jetzt 136 Euro. Damit liegt der Landkreis unter dem Durchschnitt von 172 Euro in Baden-Württemberg.



Der AWMT bittet um Verständnis, dass es bei Fragen rund um den Gebührenbescheid zu erhöhtem Telefonaufkommen und längeren Wartezeiten kommen kann. Bürgerinnen und Bürger werden um Geduld gebeten und sollen es zu einem späteren Zeitpunkt erneut versuchen. E-Mails können nicht sofort beantwortet werden. Wenn ein Rückruf zugesagt wird, kann dies einige Tage dauern. Alle Anfragen werden jedoch schnellst- und bestmöglich abgearbeitet.


Was ist zu tun bei Zuzug, Umzug und Wegzug?





Bei Zuzug meldet sich der Bürger beim Einwohnermeldeamt an. Dort gibt es den Vordruck, mit dem die Müllgefäße bestellt werden. Jeder Haushalt benötigt eine Restmüll- und eine Biotonne. Tonnengemeinschaften sind bei der Biotonne weiterhin möglich, ebenso die Kompostierung der Bioabfälle im Garten. Nach Übermittlung der Meldedaten vom Einwohnermeldeamt an den AWMT und Eingang des Antrags beim AWMT können die Müllgefäße aufgestellt werden. 



Bei Umzug innerhalb des Main-Tauber-Kreis sind die Müllgefäße zum neuen Wohnort mitzunehmen. Der neue Wohnort, die Anzahl der Gefäße sowie die Behälternummern sind dem AWMT mittels Antrag mitzuteilen. Nicht mehr benötigte Tonnen müssen dem AWMT per Antrag gemeldet werden, damit ein Rückholtermin vereinbart werden kann.



Bei Wegzug aus dem Main-Tauber-Kreis sind alle Müllgefäße an den AWMT zurückzugeben. Die Mülltonnen sind auf den Haushalt personalisiert und können nicht an Nachnutzer weitergegeben werden. Die Abholung ist dem AWMT per Antrag anzuzeigen.



Anträge gibt es unter www.main-tauber-kreis.de/formulare-und-merkblaetter und im Rathaus der Stadt Wertheim.

Quelle : Wertheim.de

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