Besuche im Rathaus ab Mittwoch mit 3G

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3G im Rathaus: Wer persönlich kommt, muss nachweisen, dass er geimpft, genesen oder getestet ist. Foto: Stadt Wertheim


Besuche im Wertheimer Rathaus unterliegen ab Mittwoch, 24. November, der 3G-Pflicht. Wer persönlich kommt, muss also nachweisen, dass er geimpft, genesen oder getestet ist. Nicht-immunisierte Personen brauchen einen negativen Antigen-Schnelltest, nicht älter als 24 Stunden. Die Maskenpflicht gilt weiterhin.



Bundesweit gilt ab Mittwoch 3G am Arbeitsplatz. Alle städtischen Bediensteten müssen ihren Status nachweisen. Diese Verpflichtung wird nun auch auf Besucher des Rathauses ausgeweitet, um die Arbeitsfähigkeit der Verwaltung aufrechtzuerhalten. 



Die Stadtverwaltung empfiehlt weiterhin, vor dem Besuch im Rathaus einen Termin zu vereinbaren. Viele Angelegenheiten können über die städtische Internetseite unter Bürgerservice / Onlinedienste auch online beantragt oder per Mail und telefonisch ohne persönliche Vorsprache geklärt werden. Die Zentrale vermittelt unter 09342/301-0 den richtigen Ansprechpartner. 

Quelle : Wertheim.de

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