Besuche im Rathaus weiterhin mit Maske

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Für Besuche im Rathaus gilt weiterhin FFP2-Maskenpflicht. Foto: Stadt Wertheim


Besuche im Wertheimer Rathaus unterliegen weiterhin der Pflicht, eine FFP2-Maske zu tragen. Die 3G-Regel hingegen entfällt, es muss also kein Nachweis mehr über Impfung, Genesung oder Test vorgelegt werden. Das gilt auch für die Ortsverwaltungen und Gemeindesekretariate.



Für zeit- oder beratungsintensive Dienstleistungen müssen weiterhin vorher Termine vereinbart werden. Das gilt besonders für die Beantragung von Ausweisdokumenten und Sozialleistungen sowie für Angelegenheiten im Standesamt und bei der Ausländerbehörde. Diese Praxis hilft auch Wartezeiten zu vermeiden.



Viele Angelegenheiten, darauf weist die Stadtverwaltung besonders hin, bedürfen gar keiner persönlichen Vorsprache, sondern können über die städtische Internetseite unter Bürgerservice / Onlinedienste auch online beantragt oder per Mail und telefonisch geklärt werden. Die Zentrale vermittelt unter 09342/301-0 den richtigen Ansprechpartner. 

Quelle : Wertheim.de

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