Die Bayerische Polizei – „Driften im Straßenverkehr“ | Bereits zwei Unfälle durch missglückte „Drifts“

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PP SCHWABEN SÜD/WEST. Ein Autofahrer der in Neu-Ulm nach dem Driften auf Polizeibeamte zufuhr und zwei Verkehrsunfälle mit rund 27.000 Euro Gesamtschaden. Mit dem neuen Bußgeldkatalog drohen Auto-Posern nun schärfere Bußgelder.

Kaum liegen die ersten Flocken auf Straßen und Parkplätzen, gehen bei der Einsatzzentrale Mitteilungen über „driftende“ Autofahrer, zumeist auf Parkplätzen, ein. In Schwaben Süd/West wurden im bislang erst kurzen Winter bereits zwei Verkehrsunfälle durch missglückte „Driftversuche“ bekannt. Personen wurden bislang nicht verletzt, es entstand aber ein Sachschaden in Höhe von 27.000 Euro.

 

Was versteht man unter „Driften“?

Von einem „Drift“ ist die Rede, wenn die Hinterachse eines Fahrzeugs zur Seite ausbricht und die Hinterreifen die Bodenhaftung verlieren. Hierbei handelt es sich allerdings nicht um einen Fahrfehler, sondern um ein gewolltes und vor allem kontrolliertes Fahrmanöver, welches vor allem aus Actionfilmen bekannt ist.

 

Wo darf gedriftet werden?

„Driften“ ist im öffentlichen Straßenverkehr nicht erlaubt.

Grundsätzlich besteht ein erhöhtes Risiko, dass andere Verkehrsteilnehmer durch ein solches Manöver gefährdet werden. Denn so spielerisch und ungefährlich wie diese Kurvenfahrtechnik in Kinofilmen aussieht, ist sie in der Praxis nicht. Selbst professionelle Rally-piloten führen solche Fahrmanöver nur auf abgesperrten Rennstrecken durch.

Interessierte können auf abgesperrten Arealen in Kursen oder bei Fahrsicherheitstrainings der Automobilverbände das Driften lernen. Im öffentlichen Straßenverkehr haben solche Fahrmanöver aber nichts zu suchen. Auch Parkplätze zählen in der Regel zum öffentlichen Verkehrsgrund, insbesondere dann wenn sie für andere Verkehrsteilnehmer zugänglich sind.

 

Driften im Straßenverkehr: Droht eine Strafe oder „nur“ ein Bußgeld?

Grundsätzlich ist das Driften auf öffentlichen Straßen nicht zulässig, da der „Laie“ in der Regel nicht die Kontrolle über sein Fahrzeug behalten kann und daher eine potentielle Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer darstellt. Ein solches Fahrmanöver kann je nach Einzelfall und Auswirkungen zu einem hohen Bußgeld bis hin zur Einleitung eines Strafverfahrens führen.

Die diesjährige Novellierung des bundeseinheitlichen Bußgeldkataloges hat schärfere Bußgelder zufolge.

Werden beispielsweise Anwohner oder andere Verkehrsteilnehmer durch unnützes Hin- und Herfahren innerorts belästigt, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 100 Euro gerechnet werden. Ein Bußgeld in gleicher Höhe droht, wer in einer Rechtskurve auf die Gegenfahrbahn gerät und dadurch einen Unfall verursacht. Das Verursachen unnötigen Lärms beim Betrieb eines Kraftfahrzeugs, beispielsweise bei einem sogenannten „Donut“ (Driften auf trockener Fahrbahn), wird mittlerweile mit 80 Euro geahndet. Jeweils kommen noch Gebühren und Auslagen dazu.

Kommt es wegen rücksichtsloser oder grob verkehrswidriger Fahrmanöver zur Gefährdung von anderen Menschen oder bedeutenden Sachwerten, dann kann dies zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen eines Vergehens der Gefährdung des Straßenverkehrs (§315c Strafgesetzbuch) führen. Hier droht Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe.   

 

 

Auf Polizisten zugefahren

NEU-ULM. Filmreife Szenen ereigneten sich am späten Freitagabend im Bereich des Parkplatzes eines Klinikums. Beamten der ZED (Zentrale Einsatzdienste) Neu-Ulm fiel in diesem Bereich ein Pkw auf, welcher mit stark überhöhter Geschwindigkeit driftender Weise dort seine Kreise zog. Der sofortige Versuch, das Fahrzeug zu stoppen war nicht möglich, da der Fahrer, ein 18-jähriger Neu-Ulmer sofort versuchte vor der Polizeistreife mit seinem Fahrzeug zu flüchten. Nach ca. 500 Meter kam der Flüchtende in eine Sackgasse. Hier versuchte er sein Fahrzeug zu wenden. Die mittlerweile ausgestiegenen Polizeibeamten liefen auf das Fahrzeug des Flüchtenden zu, um diesen zu kontrollieren. Hierbei beschleunigte der junge Mann erneut kurz seinen Pkw und fuhr auf die beiden Polizisten zu. Diese konnten nur durch einen Sprung zur Seite eine Kollision mit dem Fahrzeug verhindern. Die Flucht endete dennoch nach wenigen Meter, als der Neu-Ulmer mit seinem Fahrzeug in einem Grünstreifen stecken blieb. Hier konnten die Beamten den jungen Mann schlussendlich festnehmen. Ein Alkoholtest vor Ort ergab einen Wert von knapp 1,1 Promille. Eine Blutentnahme wurde durchgeführt. Der Führerschein wurde beschlagnahmt. Die Polizeibeamten wurden wie durch ein Wunder nicht verletzt.

 

Driftversuche enden mit Unfall

NESSELWANG. Donnerstagnacht versuchte ein 18-jähriger Fahranfänger auf dem Parkplatz eines Verbrauchermarktes in Nesselwang zu driften. Dabei verlor er die Kontrolle über sein Fahrzeug und rutschte gegen den Unterstand für Einkaufswagen und beschädigte diesen. Der Schaden am Auto und dem Unterstand wird auf ca. 7.000 Euro geschätzt. Bei dem Unfall wurde weder der Fahrer noch seine Beifahrerin verletzt. Den Fahranfänger erwartet nun eine Bußgeldanzeige.

 

Driftversuche scheitern

MARKTOBERDORF. Ein 17-jähriger Jugendlicher wollte offensichtlich am Sonntagabend seinen Bekannten vorführen, wie sich sein dreirädriger Pkw fahren lässt. Hierzu versuchte er, das Fahrzeug auf dem Parkdeck des Kaufmarktes in der Bahnhofstraße driften zu lassen. Er überschätzte allerdings die Fahrfähigkeiten, bzw. schätzte die Fliehkräfte des vollbesetzten Wagens falsch ein. Letztendlich überschlug sich der Pkw, er kam allerdings wieder auf den Rädern zum Stehen. Zwei der vier Jugendlichen Insassen wurden bei dem riskanten Fahrversuch leicht verletzt. Am Auto entstand Totalschaden in Höhe von ca. 20.000 Euro. Zudem erhält der Fahrer nun eine Anzeige.

(PP Schwaben Süd/West)

Medienkontakt:
Pressestelle beim Polizeipräsidium Schwaben Süd/West, D-87439 Kempten (Allgäu),
Rufnummer (+49) 0831 9909-0 (-1012/ -1013).

Original Quelle : Polizei Präsidium Unterfranken

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