Die Bayerische Polizei – Erinnerung

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MITTELFRANKEN. (1564) Das Innenministerium erinnert an folgenden Termin:

Die Bayerische Polizei wird künftig landesweit Verkehrsordnungswidrigkeiten auch mit einer speziellen App auf dienstlichen Smartphones erfassen können (sogenannte ‚mOwi-App‘). Beispielsweise bei Parkverstößen wird dann eine Benachrichtigung mit einem QR-Code am Fahrzeug angebracht. Über die Benachrichtigung können Betroffene auf einem neuen Bürger-Infoportal die Verkehrsordnungswidrigkeit einsehen und bezahlen. Die Nutzung des Bürger-Infoportals ist freiwillig. Die Verwarnung wird auch per Post zugestellt.

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann wird am

Donnerstag, den 18. November 2021, um 13:00 Uhrim Besprechungsraum 0.36 des Polizeipräsidiums Mittelfranken,
Jakobsplatz 5, Nürnberg,

gemeinsam mit Experten des Bayerischen Polizeiverwaltungsamtes die neue App und das Bürger-Infoportal vorstellen.

Medienvertreter sind dazu herzlich eingeladen. Es gilt die 2-G-Regel. Der Zugang ist nur geimpften oder genesenen Personen erlaubt. Der Nachweis einer mindestens 14 Tage zurückliegenden vollständigen Schutzimpfung gegen das Coronavirus (Impfnachweis) oder einer vorherigen Infektion mit dem Coronavirus, wenn die zugrundeliegende Testung mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate zurückliegt (Genesenennachweis), ist beim Einlass in schriftlicher oder elektronischer Form vorzulegen. Für O-Töne bitten wir, eine Mikrofonangel zu nutzen. Ebenfalls bitten wir, eine FFP2 Maske zu tragen.   

Pressesprecher: Oliver Platzer

Telefon: (089) 2192 -2108

Telefax: (089) 2192 -12721

E-Mail: presse@stmi.bayern.de

Original Quelle : Polizei Präsidium Unterfranken

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