Die Bayerische Polizei – Keine bösen Überraschungen nach Halloween – Polizei gibt Verhaltenstipps

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NIEDERBAYERN. In der Nacht vom 31. Oktober auf Allerheiligen ist es wieder soweit – Nach dem Motto „Süßes, sonst gibt’s Saures“ ziehen Kinder um die Häuser, um Süßigkeiten zu ergattern.

An Halloween werden kleine Streiche zumeist toleriert, solange sie sich in Grenzen halten. Allerdings ist Halloween keinesfalls ein Freibrief, um Straftaten zu begehen. Wenn Streiche die Grenzen zu Straftatbeständen überschreiten, drohen ernsthafte Konsequenzen. Spätestens bei mutwilligen Sachbeschädigungen, Vandalismus oder Körperverletzungen kann von harmlosen Streichen keine Rede mehr sein. Für Sachbeschädigung beispielsweise sieht das Strafgesetzbuch einen Strafrahmen von Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe vor. Dabei sind mögliche zivilrechtliche Folgen noch nicht berücksichtigt. Auch wer glaubt, bei einem „Streich“ lediglich dabei gewesen zu sein, kann zum Beispiel wegen einer gemeinschaftlich begangenen Straftat zur Rechenschaft gezogen werden. Die Polizei wird an Halloween verstärkt unterwegs sein und festgestellte Straftaten konsequent verfolgen.

Doch auch wenn vielleicht noch kein Straftatbestand erfüllt ist, erleben Betroffene von vermeintlich harmlosen Streichen am Tag nach Halloween oftmals böse Überraschungen. Daher appelliert die Polizei zu Umsicht und gegenseitiger Rücksichtnahme – auch und ganz besonders an Halloween. Zusätzlich zu „Süßes, sonst gibt’s Saures“ sollte man daher vielleicht folgendes Motto im Hinterkopf behalten:„Was du nicht willst, dass man dir tut, das füg auch keinem andern zu“.

Das Polizeipräsidium Niederbayern richtet sich mit Rat und Bitte an die Eltern und Sorgeberechtigten:

  • Sprechen Sie im Vorfeld mit Ihren Kindern und weisen Sie auf die bestehenden rechtlichen Grenzen etwaiger Streiche, sowie mögliche straf- oder zivilrechtliche Konsequenzen hin.
  • Erklären Sie den Kindern, dass verschlossene Türen unbedingt zu respektieren sind.
  • Achten Sie auf die Einhaltung von Infektionsschutzmaßnahmen: Abstand, Hygiene, Maske.
  • Im Idealfall begleitet eine erziehungsberechtigte Person die minderjährigen Süßigkeitensammler.

Alkohol und Drogen am Steuer gefährden Leben!

Da im Rahmen der derzeitigen Infektionsschutzmaßnahmen auch wieder Feiern möglich sind, richtet sich die Polizei Niederbayern noch mit einem Appell an alle Autofahrer: Wenn ihr an Halloween mit dem Auto unterwegs seid – und vor allem wenn ihr Mitfahrer an Bord habt – bleibt sauber! Alkohol und Drogen am Steuer gefährden Leben!


Medienkontakt: Polizeipräsidium Niederbayern, Tel. 09421/868-1014

Veröffentlicht: 29.10.2021, 10:30 Uhr

Original Quelle : Polizei Präsidium Unterfranken

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