Die Bayerische Polizei – Medieninfo Nordschwaben

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0558 -„Falsche Polizeibeamte“: EURO-POL ruft an 

Friedberg – Am 16.03.2022 gingen zahlreiche Mitteilungen durch Bürger über seltsame Anrufe bei der Polizei ein. Hierbei erhielten die Betroffenen Anrufe, meist von Handynummern. Es befand sich eine männliche Person am Telefon, die in englischer Sprache mit den Angerufenen kommunizierte. Dabei gab die Person an, dass sie ein Mitarbeiter von EURO-POL sei und „ID-Daten“ der Betroffenen im Internet aufgetaucht sein. Um weiteren Missbrauch zu verhindern, würde der Anrufer die Daten der Leute abgleichen wollen. Letztlich rufen die Täter mit dem Ziel an, die persönlichen Daten bis hin zu Vermögensinformationen oder Bankdaten auszuspähen bzw. zu erlangen. Ebenfalls häufen sich die Anrufe, bei denen sich der Anrufer als Polizeibeamter ausgibt und mitteilt, dass persönliche Daten der Opfer bei einer vermeintlichen Festnahme eines Einbrechers aufgetaucht seien. Die Opfer werden per Telefon angewiesen ihr Barvermögen entweder von ihren Konten oder zu Hause gehaltenes Barvermögen an den „vermeintlichen Polizeibeamten“ zum Schutz zu übergeben.

Aufgrund der aktuell häufig auftretenden Anrufe „falscher Polizeibeamter“, ergeht der eindringliche Hinweis, mit personenbezogenen Daten, insbesondere mit Daten über Vermögen und Vermögensstände speziell am Telefon sehr vorsichtig umzugehen.


0559 – Betrüger erbeuten hohe Geldsumme mit „Schockanruf“

In Augsburg häuften sich heute (17.03.2022) betrügerische Anrufe, angefangen von falschen Polizeibeamten über Schockanrufe bis hin zu falschen Enkeln. Bis heute Mittag gingen 35 diesbezügliche Anrufe bei den Seniorinnen und Senioren ein, bislang jedoch ohne einen Vermögensschaden. Gestern hingegen hatten die Täter Erfolg:

Herrenbach – Am gestrigen Mittwoch gegen 16:30 Uhr brachten bislang unbekannte Täter eine 76-jährige Frau um ihr Geld. Sie gaukelten der Geschädigten am Telefon vor, dass ihre Tochter einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht habe. Damit die Tochter wieder entlassen werden könne, müsste die Geschädigte 100.000 Euro an den Ehemann der getöteten Person bezahlen. Da die Geschädigte einen so hohen Geldbetrag nicht zuhause hatte, einigten sie sich auf 50.000 Euro. Einer der Täter erschien daraufhin an der Wohnanschrift der Geschädigten und ließ sich das Geld in einem Kuvert aushändigen. Erst als die Geschädigte später bei ihrer Tochter anrief, flog der Schwindel auf.

Mit weiterem Auftreten der Betrüger muss nach wie vor gerechnet werden.

Tipps und Hinweise hierzu auch unter: www.polizei-beratung.de

Original Quelle : Polizei Präsidium Unterfranken

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