Ehrenamtliche Richter*innen am Verwaltungsgericht gesucht

Ehrenamtliche Richter*innen am Verwaltungsgericht gesucht

Für die Wahlperiode vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2028, sucht das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf ehrenamtliche Richter*innen am Verwaltungsgericht Berlin.

Allgemeines zu ehrenamtlichen Richter*innen
Ehrenamtliche Richter*innen nehmen Aufgaben der Rechtsprechung wahr. Beim Verwaltungsgericht müssen an vielen Entscheidungen neben drei Berufsrichter*innen zwei ehrenamtliche Richter*innen mitwirken. Die ehrenamtlichen Richter*innen wirken bei der mündlichen Verhandlung, der sich daran anschließenden Beratung und der Abstimmung bei der Entscheidung mit. Bei der mündlichen Verhandlung und der Urteilsfindung sind sie mit den gleichen Rechten wie die Berufsrichter*innen ausgestattet.

Aufgaben der Verwaltungsgerichtsbarkeit
Der Verwaltungsrechtsweg ist in allen öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten nichtverfassungsrechtlicher Art gegeben. Die Verwaltungsgerichtsbarkeit dient dem Schutz des Einzelnen gegen widerrechtliche Maßnahmen der Verwaltung. Sieht sich jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen individuellen Rechten verletzt, so steht ihm unabhängig von der Art der behördlichen Maßnahmen der Rechtsweg offen. So finden sich heute vor den Verwaltungsgerichten Rechtsstreitigkeiten aus vielen Lebensbereichen.

Was sind die Aufgaben der ehrenamtlichen Richter*innen?
Beim Verwaltungsgericht müssen an vielen Entscheidungen neben drei Berufsrichter*innen zwei ehrenamtliche Richter*innen mitwirken. Diese fünf Richter*innen bilden eine Kammer; die Mitwirkung ehrenamtlicher Richter*innen umfasst die mündliche Verhandlung, die sich daran anschließende Beratung und die Abstimmung der Entscheidung. Ehrenamtliche Richter*innen haben dabei die gleichen Rechte und Befugnisse wie die Berufsrichter*innen, verfügen aber regelmäßig nicht über dessen juristische Ausbildung, sondern entscheiden als Laien mit. Der Sachverhalt und die Rechtsfragen werden durch die Berufsrichter*innen so aufbereitet, dass niemand überfordert und die ehrenamtlichen Richter*innen in die Lage versetzt werden, im Einzelfall nach Recht und Gesetz mitzuentscheiden.

Die Tätigkeit ist für allgemein interessierte Bürger reizvoll und ein anerkennenswerter Dienst am Gemeinwesen. Die Rechtsstreitigkeiten, über die das Verwaltungsgericht entscheidet, berühren nahezu alle Lebensbereiche (z.B. Straßen- und Straßenverkehrsrecht, Gewerberecht, Ausländer- u. Asylrecht, Beamtenrecht, Baurecht, Gesundheitsrecht, Sozialhilferecht, offene Vermögensfragen) und ermöglichen interessante Einblicke in die Verwaltungstätigkeit des Staates, deren Rechtmäßigkeit das Verwaltungsgericht im Einzelfall zu überprüfen hat. Ehrenamtliche Richter*innen unterliegen wie auch Berufsrichter*innen der Verschwiegenheit, insbesondere haben sie das Beratungsgeheimnis zu wahren.

Welche persönlichen Voraussetzungen müssen die ehrenamtlichen Richter*innen erfüllen?
Ehrenamtliche Richter*innen müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, sollen mindestens 25 Jahre alt sein und ihren Wohnsitz in Berlin haben.
Ausgeschlossen sind Personen, die wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden sind oder denen in Folge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter aberkannt oder gegen die ein Strafverfahren schwebt, das zur Aberkennung dieser Fähigkeit führen kann. Ausgeschlossen ist auch, wer hinsichtlich seines Vermögens unter Betreuung steht. Wer Mitglied des Bundestages, des Europäischen Parlaments, der gesetzgebenden Körperschaften eines Landes, der Bundesregierung oder einer Landesregierung, Richter*in, Soldat*in, Beamter oder Beamtin oder angestellt im öffentlichen Dienst ist, kann nicht ehrenamtlicher Richter*in in der Verwaltungsgerichtsbarkeit sein.
Auch ehrenamtlich in der Verwaltung Tätige (z.B. Deputierte, deren Vertreter*innen, in Sozialkommissionen Tätige, Schiedspersonen) können nicht berufen werden. Ausgeschlossen sind weiter Rechtsanwält*innen, Notar*innen und andere Personen, die fremde Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig besorgen.

Wie stark ist die Belastung durch die Tätigkeit als ehrenamtlicher Richter*in?
Die Berufung zu ehrenamtlichen Richter*innen beim Verwaltungsgericht bringt gewisse Pflichten mit sich. So muss dem Gericht mitgeteilt werden, wann man durch Urlaub oder besondere Umstände (etwa Krankheit) verhindert ist. Ehrenamtliche Richter*innen sollen in der Regel nicht mehr als einmal im Monat zu Sitzungen herangezogen werden. In der gerichtlichen Praxis geschieht dies meist noch seltener. Ehrenamtliche Richter*innen werden jeweils zu einem Sitzungstag geladen, an dem regelmäßig über mehrere Fälle zu entscheiden ist.
Die konkrete zeitliche Belastung an einem solchen Tag lässt sich nicht immer genau vorhersehen; der Tag sollte daher von anderen Verpflichtungen freigehalten werden.

Gibt es eine Entschädigung für die Tätigkeit von ehrenamtlichen Richter*innen?
Als Ehrenamt wird die Tätigkeit nicht vergütet, ehrenamtliche Richter*innen erhalten für ihre Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung und die notwendigen Fahrkosten. Berufstätige erhalten zusätzlich ihren Verdienstausfall ersetzt.
Die Entschädigung ehrenamtlicher Richter*innen ist zwar verhältnismäßig niedrig, soll aber auch sicherstellen, dass die Beisitzer*innen durch ihr Amt keine unbillige Belastung zu tragen haben.

Wo befindet sich das Verwaltungsgericht?
Adresse: Kirchstraße 7, 10557 Berlin

Alle interessierten Bürger*innen können per Formular bis Montag, dem 3. April 2023, ihre Bereitschaft zur Übernahme des Ehrenamtes erklären. Das Formular sende sie bitte an:

Herrn Christopher Hidde
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf
Alice-Salomon-Platz 3
12627 Berlin

Tel.: 030 90293 – 2871
Fax: 030 90293 – 2895
E-Mail: christopher.hidde@ba-mh.berlin.de.

Original Quelle Berlin.de

Bilder Pixabay / Original Quelle

Vermisst: 3-jährige Madeleine McCANN am 03.05.2007 in Praia da Luz / Portugal – Mordverdacht – Zeugen gesucht

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen