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11.05.2021
Ab morgen (Mittwoch, 12. Mai) dürfen auch im Landkreis Main-Spessart die Außengastronomie, Kinos, Theater und Konzerthäuser öffnen. Auch kontaktfreier Sport im Innenbereich sowie Kontaktsport unter freiem Himmel ist unter Einhaltung von Schutz- und Hygienekonzepten zulässig. Die dafür notwendige Genehmigung seitens des Bayerischen Gesundheitsministeriums liegt inzwischen vor. Wie bereits mitgeteilt, waren der Antrag sowie die Allgemeinverfügung bereits Ende vergangener Woche vorbereitet worden. Allerdings kam erst am Wochenende aus dem Ministerium die rechtliche Vorgabe, dass nun doch eine Woche als ausreichend erachtet wird, um eine Lage als stabil einzuordnen. „Es wäre wünschenswert gewesen, wenn bereits mit der Ankündigung des Bayerischen Ministerpräsidenten, die Außengastronomie und weitere Bereiche öffnen zu wollen, die Voraussetzungen dafür klar definiert worden wären“, so Landrätin Sabine Sitter. „Unabhängig davon vertrete ich aufgrund der Erfahrungen der vergangenen Monate nach wie vor eine vorsichtige Strategie bei Öffnungen und bitte die Menschen in unserem Landkreis sich weiterhin bevorzugt im Freien zu treffen, da dort die Infektionsgefahr deutlich niedriger ist als in den Innenräumen.“
Was den Besuch der Außengastronomie anbelangt, ist eine vorherige Terminbuchung mit Erfassung der Kontaktdaten erforderlich. Sitzen an einem Tisch Personen aus mehreren Hausständen, ist ein negativer Testnachweis (Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden), ein PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) oder ein vor Ort vorgenommener Selbsttest) erforderlich. Geöffnet haben darf die Außengastronomie bis maximal 22 Uhr. Zudem muss das von den Bayerischen Staatsministerien für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie und für Gesundheit und Pflege herausgegebene Rahmenkonzept für den Bereich Gastronomie (www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-311) eingehalten werden.
Auch für den Besuch von Kinos, Theatern und Konzerten und für die Ausübung von Sport ist ein negativer Testnachweis nach den oben genannten Vorgaben sowie die Erfassung der Kontaktdaten notwendig. Zudem müssen das von den Bayerischen Staatsministerien für Wissenschaft und Kunst und für Gesundheit und Pflege herausgegebene Rahmenkonzept für den Bereich Theater, Konzert- oder Opernhäuser (www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-312/) sowie das von den Bayerischen Staatsministerien für Digitales und für Gesundheit und Pflege herausgegebene Rahmenkonzept für Kinos (www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-310) eingehalten werden.
Für den Sportbetrieb besteht ein Rahmenkonzept von den Bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege (www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-309). Der Bayerische Landessportverband (BLSV) hat für Sportvereine auf seiner Webseite (www.blsv.de) Handlungsempfehlungen und Muster-Hygiene-Konzepte zur Wiederaufnahme des Sportbetriebes veröffentlicht.
Die ab morgen möglichen Öffnungen treten dann außer Kraft, wenn die 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100 liegt. Dann müssen Außengastronomie, Kultur- und Sporteinrichtungen nach einem Übergangstag wieder schließen.
Quelle: Landkreis Main-Spessart
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Original Quelle by Wertheim24.de
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