Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum – Unterjährige Programmentscheidung

Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg hat vor kurzem die Entscheidung der unterjährigen Programmentscheidung im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) bekanntgegeben. Rund eine Million Euro Fördermittel fließen in den Main-Tauber-Kreis. Bei den geförderten Vorhaben handelt es sich um strukturell bedeutsame Projekte.

Durch den schnellen Einsatz von Fördermitteln war es möglich, bereits gut vorbereitete und startklare Projekte in das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) aufzunehmen. Außer den Landesmitteln ermöglichen auch Bundesmittel aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK)“ die investive Strukturförderung des ELR.

Bei den ausgewählten Projekten im Main-Tauber-Kreis sind drei Förderschwerpunkte des ELR vertreten. Die Vorhaben reichen von Umnutzungs- und Modernisierungsvorhaben im Förderschwerpunkt „Innenentwicklung/Wohnen“ über die Errichtung eines Cafés und Restaurants im Förderschwerpunkt „Grundversorgung“ bis hin zum Bau und der Umnutzung eines Gebäudes zu einer Physiotherapiepraxis im Förderschwerpunkt „Arbeiten“.

Bewerbung zur ELR-Jahresprogrammentscheidung 2023 sind jetzt möglich

Im Rahmen des Jahresprogramms 2023 können in den vier Förderschwerpunkten Innenentwicklung/Wohnen, Grundversorgung, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen sowohl kommunale als auch private Investitionen mit Zuschüssen gefördert werden. Privatpersonen und Unternehmen mit maximal 100 Beschäftigten wenden sich bei Interesse an ihr örtliches Bürgermeisteramt. Die Unterlagen müssen bis spätestens Freitag, 30. September, eingereicht werden. Die Programmentscheidung über die Vergabe der Fördermittel erfolgt im Frühjahr 2023. Mit der Umsetzung der Projekte können Antragssteller dann direkt im Anschluss an die Programmentscheidung beginnen.

Die ELR-Vordrucke sowie die Ausschreibung und die ELR-Verwaltungsvorschrift sind unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/land/elr/seiten/elr-antragstellung abrufbar. Ergänzende Informationen zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum gibt es bei den jeweiligen Bürgermeisterämtern und beim Landratsamt Main-Tauber-Kreis, Gartenstraße 1, 97941 Tauberbischofsheim, Telefon: 09341/82-5708, Fax: 09341/828-5708, E-Mail: wirtschaftsfoerderung@main-tauber-kreis.de.

Quelle : Main-Tauber-Kreis.de

Notrufnummern Deutschland

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen