ESF Plus 2023 – Projektanträge müssen bis spätestens Donnerstag, 15. September gestellt sein

Der Europäische Sozialfonds (ESF) ist seit vielen Jahren das zentrale arbeitsmarktpolitische Förderinstrument der Europäischen Union (EU), um Beschäftigungs- und Bildungschancen in der EU zu verbessern. Mit Beginn der neuen Förderperiode 2021 bis 2027 fördert der Europäische Sozialfonds Plus (ESF Plus) den sozialen und wirtschaftlichen Zusammenhalt in Europa und unterstützt künftig auch das europaweite Politikziel „Ein sozialeres Europa“. In Baden-Württemberg konzentriert sich der ESF Plus dazu insbesondere auf die Förderung von nach-haltiger Beschäftigung, lebenslangem Lernen und Fachkräftesicherung sowie sozialer Inklusion, gesellschaftlicher Teilhabe und Bekämpfung von Armut.

Die regionale Umsetzung des ESF Plus erfolgt über die regionalen Arbeitskreise. Vor diesem Hintergrund hat der regionale ESF-Arbeitskreis Main-Tauber-Kreis die regionale Arbeitsmarktstrategie für die Umsetzung des ESF Plus im Main-Tauber-Kreis für das Förderjahr 2023 erarbeitet. Die Mitglieder haben sich in ihrer Sitzung im Juli auf das Ziel „Vermeidung von Schulabbruch und Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit“ verständigt. Die Förderung konzentriert sich dabei auf Projekte für Schülerinnen und Schüler ab Sekundarstufe 1, die von Schulversagen und Schulabbruch bedroht sind und bei denen mangelnde Ausbildungsreife erkennbar ist. In weiteren Angeboten sollen marginalisierte junge Menschen bzw. Schulabbrecherinnen und -abbrecher gefördert werden, die von Regelsystemen der Schule, der Jugendberufshilfe und der Arbeitsförderung nicht oder nicht mehr erreicht werden.

Kommunen, Organisationen und Vereine können bis Donnerstag, 15. September 2022, Förderanträge für das Jahr 2023 einreichen. Bewilligt werden können ausschließlich ESF-Projekte, deren öffentliche Unterstützung oberhalb der Schwelle von 30.000 Euro liegt und die die Mindestteilnehmendenzahl, die grundsätzlich zehn Personen beträgt, nicht unterschreiten.

Privatpersonen können keinen Förderantrag stellen. Sie profitieren über ihre Teilnahme an ESF Plus-geförderten Projekten und Förderprogrammen.

Die Mittelausstattung in der neuen Förderperiode für den Main-Tauber-Kreis beträgt jährlich 165.000 Euro. Die Kofinanzierung der Projekte muss durch die Antragsteller sichergestellt werden. Der ESF-Förderanteil an der öffentlichen Finanzierung soll zwischen 30 und 40 Prozent liegen.

Die Anträge müssen direkt bei der L-Bank, Bereich Finanzhilfen, Schlossplatz 10, 76113 Karlsruhe, eingereicht werden. Die für die Antragstellung verbindliche Arbeitsmarktstrategie für das Jahr 2023 des Main-Tauber-Kreises kann unter www.main-tauber-kreis.de/esf-foerderung abgerufen werden. Dort ist auch der Aufruf zur Einreichung von Projektanträgen für das Jahr 2023 mit weiteren Hinweisen zu finden.

Alle weiteren Informationen sind im Internet unter www.esf-bw.de abrufbar, insbesondere die Hinweise zur Förderperiode 2021 bis 2027 sowie Methodik und Kriterien für die Auswahl von ESF-Plus-Vorhaben, die Aufstellung der förderfähigen Ausgaben und vieles mehr.

Als grundlegende Voraussetzungen für eine Förderung im ESF Plus müssen die Querschnittsziele „Gleichstellung der Geschlechter“, „Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung“, „Nachhaltigkeit im Sinne des Schutzes der Umwelt und der Verbesserung ihrer Qualität“, „Transnationale Kooperation“ sowie „Charta der Grundrechte“ beachtet werden.

Auskünfte an Projektträger im Main-Tauber-Kreis erteilt Elisabeth Krug, Dezernentin für Jugend, Soziales und Gesundheit im Landratsamt Main-Tauber-Kreis, Telefon 09341/82-5707, E-Mail: elisabeth.krug@main-tauber-kreis.de.

Quelle : Main-Tauber-Kreis.de

Notrufnummern Deutschland

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen