Kreis und Kommunen einigen sich bei Erddeponien

Daran teilgenommen hatten die meisten Oberbürgermeister, Bürgermeisterinnen und Bürgermeister aus dem Main-Tauber-Kreis oder von ihnen beauftragte Vertreter ihrer Verwaltungen sowie die Führungsriege des Abfallwirtschaftsbetriebes (AWMT) mit Dezernent Werner Rüger, Betriebsleiter Dr. Walter Scheckenbach und dem Technischen Leiter Michael Schinnagel. Im Vorfeld hatten der AWMT und Bürgermeister Uwe Hehn (Creglingen), der die zuvor verkündeten Neuregelungen öffentlich kritisiert hatte, einvernehmlich einen Lösungsvorschlag erarbeitet.

Konkret konnte der Landkreis nach weiteren Gesprächen mit dem Regierungspräsidium Stuttgart erreichen, dass Bodenaushub auf den Erddeponien auch dann angenommen werden darf, wenn darin größere Steine enthalten sind. Hinsichtlich der vorgeschriebenen Prüfung alternativer Verwertungsmöglichkeiten genügt es nun, die angefragten Stellen im Formular zu benennen. Der Anlieferer muss aber nicht mehr schriftlich belegen, dass er die entsprechenden Stellen tatsächlich gefragt hat. Stattdessen kontrolliert der AWMT stichprobenartig, ob es die Verwertungsprüfung tatsächlich gegeben hat. Ob es darüber hinaus noch weitere Erleichterungen für Kleinanlieferer geben kann, prüft die Landkreisverwaltung aktuell noch und führt hierzu Verhandlungen mit dem Regierungspräsidium. „Da sich auch andere Landkreise hierfür einsetzen, bin ich verhalten optimistisch, dass wir hier schnell zu einer guten Lösung gelangen“, erklärte Landrat Christoph Schauder.

Zu der nun beigelegten Debatte war es gekommen, nachdem der AWMT Ende 2021 ein Schreiben an alle 18 Städte und Gemeinden verschickt hatte, in dem es um Neuregelungen für die 21 Erddeponien im Landkreis ging. Diese gehören zur Deponieklasse -0,5 und verfügen somit über keine Abdichtung nach unten. Austretende Gefahrstoffe könnten somit direkt ins Grundwasser gelangen. Vor diesem Hintergrund hatte das Regierungspräsidium bei seiner im zweijährigen Rhythmus stattfindenden Kontrolle im Jahr 2021 verlangt, dass die seit langem bestehenden rechtlichen Regelungen auch konsequent eingehalten werden. Bereits im Jahr 2005 waren die ehemaligen Bauschuttdeponien im ganzen Land zu reinen Erddeponien umgewandelt worden, auf denen nur noch unbelasteter Erdaushub angenommen werden darf. Bereits seit dieser Zeit wäre es eigentlich vorgeschrieben gewesen, das Material bei jeder Anlieferung zu prüfen und auch zu dokumentieren, ob andere Verwertungsmöglichkeiten geprüft worden sind. Bis ins vergangene Jahr hatte das Regierungspräsidium (RP) geduldet, dass dies nicht erfolgt ist. Das RP ist die Genehmigungs- und Kontrollbehörde für die Erddeponien, der Main-Tauber-Kreis bzw. der Abfallwirtschaftsbetrieb sind die Genehmigungsinhaber, Betreiber sind die Städte und Gemeinden.

Landrat Christoph Schauder ging auf die Ankündigung einzelner Kommunen ein, die Verantwortung für den Deponiebetrieb an den Landkreis zurückgeben zu wollen, wenn die neuen Regelungen tatsächlich umgesetzt werden müssten. Er machte hierbei deutlich, dass der Main-Tauber-Kreis nicht den Betrieb von 21 Erddeponien übernehmen könne. Daher würden die Betriebsgenehmigungen mit einem Rückzug der Kommunen erlöschen, neue Genehmigungen stelle das Land nicht aus. Somit bliebe als einzige öffentliche Deponie im Landkreis, die Erdaushub annehmen kann, nur die Kreismülldeponie Dörlesberg übrig. Mit deren Kapazitäten müsse aber umsichtig gehaushaltet werden. Also werde es nach einer Schließung der Erddeponien erforderlich sein, jede Anlieferung von Erdaushub in Dörlesberg akribisch daraufhin zu überprüfen, ob sie angenommen werden kann. Dabei sei besonders zu berücksichtigen, dass „eine Anfahrt mit Traktor und Anhänger beispielsweise aus dem Süden des Landkreises eine Tagesreise darstellt“. Auch müsse bei Anlieferungen von Erdaushub auf der Deponie Dörlesberg aufgrund der höheren Deponieklasse im Vergleich zu den Erddeponien eine zwölf Mal so hohe Gebühr verlangt werden – 120 Euro statt zehn Euro je Kubikmeter –, was das Budget vieler Bauherren schlicht sprenge. Zudem sei bei Anlieferungen von Erdaushub in Dörlesberg stets eine vorherige Laboranalyse des Materials notwendig, auch bei Kleinmengen. Sie schlage mit etwa 500 Euro zu Buche. Somit richtete der Landrat den dringenden Appell an die Rathauschefinnen und -chefs, die Erddeponien so lange wie möglich am Laufen zu halten. Auch in diesem Punkt bestand letztendlich Einigkeit.

Der Technische Leiter des Abfallwirtschaftsbetriebs, Michael Schinnagel, stellte die überarbeitete Anlieferungserklärung vor. Auf diesen muss der Anlieferer erklären, wer der für den Erdaushub verantwortliche Bauherr und wer der Transporteur ist. Die Herkunft, die Art und die Menge des Bodenaushubs sowie sein Aussehen, seine Konsistenz, sein Geruch und seine Farbe müssen beschrieben werden. Auch muss eine Erklärung abgegeben werden, dass mindestens zwei alternative Verwertungsmöglichkeiten im Umkreis geprüft wurden und welche dies waren, beispielsweise bei einem Recyclingunternehmen. Wenn keine zumutbare Möglichkeit gefunden wurde, ist die Annahme auf einer Erddeponie möglich. Ein schriftlicher Beleg der angefragten Stellen ist entgegen der ursprünglichen Ankündigung des AWMT nicht mehr notwendig. Es muss zudem durch Ankreuzen auf dem Formular bestätigt werden, dass keine herkunftsbedingten Anhaltspunkte für eine Schadstoffbelastung des Bodenaushubs bekannt sind.

Der Platzwärter auf der Deponie muss bestätigen, dass die vom Anlieferer gemachten Angaben plausibel sind und keine Hinweise auf eine Schadstoffbelastung des Materials vorliegen. Bei Anlieferungen in mehreren Fuhren muss jede einzelne mit der betreffenden Menge in ein Betriebstagebuch eingetragen werden, so dass dokumentiert ist, welche Stoffe wann wo abgelagert wurden. Danach steht einer Annahme des Aushubs nichts mehr im Wege.

Informationen zu den 21 Erddeponien im Landkreis und die überarbeitete Anlieferungserklärung stehen unter www.main-tauber-kreis.de/entsorgungseinrichtungen zur Verfügung.

Quelle : Main-Tauber-Kreis.de

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