Main-Tauber-Kreis/Wertheim: Veterinäramt appelliert die Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten

white and black rooster on snow covered ground during daytime
Geflügel, Quelle: Unsplash / Foto von Tobias Mockenhaupt

Main-Tauber-Kreis

Das FLI schätzt das Risiko, dass die Vogelgrippe in Geflügelbestände getragen wird, nach wie vor als hoch ein. Um dieses hohe Risiko zu minimieren, ist es notwendig, den Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel so gering wie möglich zu halten. Das geeignetste Mittel stellt die Aufstallung der Tiere in Verbindung mit Biosicherheitsmaßnahmen dar. Daher wird in Gebieten mit hohem Infektionsdruck durch Wildvögel die Aufstallung amtlich angeordnet.

Ansonsten werden sämtliche Geflügelhalterinnen und -halter in Baden-Württemberg darauf hingewiesen, dass sie die gesetzlich vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen strikt einhalten und ihre Geflügelhaltungen beim Veterinäramt registrieren lassen müssen. Zur Überwachung des Wildvogelpestgeschehens sollen verendete Wildvögel weiterhin beim Veterinäramt gemeldet werden.

Seit Mitte Oktober 2021 ist die Geflügelpest wieder in Deutschland angekommen, zunächst vor allem um die Nord- und Ostsee. Inzwischen handelt es sich bei den aktuellen Geflügelpestausbrüchen um ein deutschlandweites Geschehen, welches bislang überwiegend Wildvögel betrifft. In einigen Bundesländern gibt es jedoch auch Ausbrüche in Nutzgeflügel haltenden Betrieben.

Nachdem die hochansteckende Geflügelpest im November in Bayern und danach im Süden Baden-Württembergs in Donaueschingen bei vier verendeten Schwänen amtlich festgestellt worden ist, ist sie nun in Rheinland-Pfalz im Kreis Neuwied in einer Kleinstgeflügelhaltung ausgebrochen. Die Tiere des Bestands sind an der Erkrankung verendet oder mussten getötet werden, um zu verhindern, dass sich der Erreger weiter ausbreitet. Es wurden eine Aufstallungspflicht und verschärfte Biosicherheitsmaßnahmen verfügt.

Der Landkreis Waldshut-Tiengen ist von den Sperrzonen eines grenznahen HPAI-Ausbruchs

in der Schweiz (Kanton Zürich) bei gehaltenen Vögeln betroffen. Aufgrund der HPAI-Virusnachweise bei Wildvögeln und dem damit verbundenen erhöhten Eintragsrisiko in Bestände mit gehaltenen Vögeln haben die Landratsämter Schwarzwald-Baar-Kreis und Tuttlingen am Mittwoch, 23. November 2021, eine gemeinsame befristete Aufstallungsgebotszone eingerichtet und gleichlautende Allgemeinverfügungen erlassen.

Das Veterinäramt des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis steht Geflügelhaltern bei spezifischen Fragen, auch in Sachen Biosicherheit, per E-Mail an veterinaeramt@main-tauber-kreis.de oder unter der Telefonnummer 07931/4827-6253 zur Verfügung. Ausführliche Informationen gibt es im Internet unter www.main-tauber-kreis.de/veterinaeramt.

Über das Geflügelpestgeschehen gibt es weitere Informationen auf der Internetseite des Friedrich-Löffler-Instituts unter www.fli.de.

Quelle : Main-Tauber-Kreis.de

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