Nach Schröder-Klage: Rechte und Pflichten für Altkanzler müssen festgelegt sein

Straubinger Tagblatt

Straubing (ots)

Das Berliner Verwaltungsgericht hat entschieden: Gerhard Schröder steht kein Altkanzlerbüro zu. Das ist wahrlich ein Urteil „im Namen des Volkes“ und der Steuerzahler. Die Bundeshaushaltsordnung begründet keinen Anspruch eines Ex-Kanzlers. Steuergeld darf nur ausgegeben werden, wenn es zum Nutzen der Allgemeinheit ist. Und worin der im Fall des Erdgas-Managers in russischen Diensten noch liegen soll, haben Schröders Anwälte nicht überzeugend darlegen können. Sich auf Gewohnheitsrecht zu berufen – nach dem Motto: Die anderen haben es ja auch bekommen – reicht offensichtlich nicht. Zu dem Schluss dürften auch höhere Instanzen kommen.

Der Gesetzgeber sollte den Fall zum Anlass nehmen, für transparentere Regeln zu sorgen: Es ist in keinem Gesetz nachzulesen, was die „nachwirkenden Dienstpflichten“ eines Altkanzlers genau sind. Es sollten also die Rechte und Pflichten sowie die Ausstattung und ihr Umfang eindeutig definiert werden.

Pressekontakt:

Straubinger Tagblatt
Ressort Politik/Wirtschaft/Vermischtes
Markus Peherstorfer
Telefon: 09421-940 4441
politik@straubinger-tagblatt.de

Original-Content von: Straubinger Tagblatt, übermittelt durch news aktuell

Original Quelle Presseportal.de

Bildergalerie 196.Michaelismesse Wertheim – Tag der Firmen , Donnerstag 05.10.2017

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen