Neckar-Odenwald-Kreis | Der Kinderschutz war stets sichergestellt und das Gesundheitsamt immer besetzt: Sozialbericht beleuchtete die großen Herausforderungen des Pandemiejahrs 2021

[ad_1]

Hardheim. Corona hatte auch im Jahr 2021 massive Auswirkungen auf das soziale Leben. Das war die Kernbotschaft, die Renate Körber, Leiterin des Fachbereichs Jugend und Soziales des Neckar-Odenwald-Kreises, bei der Vorstellung des Sozialberichts herausstellte. Das Gesamtvolumen der Transferaufwendungen, also der Leistungen, die der Landkreis an Hilfeempfänger zahlt, ist mit 71,9 Millionen Euro (2020: 70,2 Millionen Euro) erneut gestiegen. So sind weiterhin deutliche Steigerungen bei der Hilfe zur Pflege, bei der Grundsicherung im Alter sowie bei Erwerbsminderung zu beobachten. Auch die Ausgaben in der Eingliederungshilfe seien gering gestiegen. Gesunken waren beispielsweise die Aufwendungen für Asylantragsteller, ebenso die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (Hartz IV). Vorgestellt wurde der Bericht in einer Sitzung des Kreistagsausschusses für Gesundheit und Soziales in Hardheim.

Landrat Dr. Achim Brötel wies eingangs darauf hin, dass es in aller Regel schnell ums Geld gehe, wenn soziale Themen diskutiert werden: „Die Sozialausgaben sind und bleiben eben der größte Posten des Kreishaushalts. Das ist aber nur die eine Seite der Medaille. In Wirklichkeit reden wir dabei nämlich immer über Menschen mit ihren ganz speziellen Sorgen und Nöten. Diese Sichtweise kommt aber leider oft zu kurz.“ Umso wichtiger sei es, einmal im Jahr den Sozialbericht ausführlich vorzustellen und zu diskutieren.

Bei der Darstellung der Themenfelder präsentierte Körber dann jeweils die Zahlen, zeigte aber auch die zugrundeliegenden Entwicklungen auf. „Die Pandemie erschwert die Erreichung der Ziele des Bundesteilhabegesetzes“, stellte sie fest. Dennoch gebe es Fortschritte. So können die Bedarfe wieder vor Ort erhoben werden. „Das ist für die betroffenen Menschen mit Behinderungen enorm wichtig“, betonte die Sozialdezernentin. Darüber hinaus gebe es aber noch etliche Herausforderungen. So sei keine Einigung auf ein einheitliches Leistungs- und Vergütungsmodell in Sicht. „Es drohen ein Flickenteppich und damit extrem schwierige Voraussetzungen für Fallmanagerinnen und Fallmanager.“ Von anhaltenden Kostensteigerungen trotz rückläufiger Fallzahlen konnte Körber dann im Bereich der Pflege berichten. Der Nettoaufwand sei hier von 5,5 auf fast 6,2 Millionen Euro gestiegen. Ein großer Lichtblick sei die kommunale Pflegekonferenz, deren Ziel es ist, die Pflegeinfrastruktur im Landkreis aktiv zu gestalten. „Die Auftaktveranstaltung mit Franz Müntefering im November vergangenen Jahres hat gezeigt, wie groß das Thema auch in unserem Landkreis ist. Zum Glück gibt es sehr viele engagierte Personen und Gruppen, die nun in der regelmäßig tagenden Pflegekonferenz zusammengeführt werden.“

„Dem Kreis sind im vergangenen Jahr 169 Asylantragsteller zugewiesen worden“, erläuterte Körber dann das nächste Themenfeld, den Bereich Asyl und Integration. Zehn abgelehnte Asylbewerberinnen und Asylbewerber seien, teils nach freiwilliger Ausreise, teils über Abschiebungen wieder in ihre Heimatländer zurückgekehrt. Zudem habe man vier unbegleitete minderjährige Ausländer aufgenommen. Aufgrund der auch schon vor dem Krieg in der Ukraine steigenden Zugangszahlen habe man die Unterbringungskapazitäten ausgebaut.

Die Zahl der Hartz IV-Bedarfsgemeinschaften sei im Jahresverlauf 2021 um rund 150 auf 2.138 Gemeinschaften gesunken. 862 Menschen habe man in Erwerbstätigkeit vermitteln können. „Das sind rund 200 Menschen mehr als 2020“, unterstrich Körber. „Aufgrund des Sozialschutzpakets, das den Zugang zu SGB II-Leistungen erleichtert, hatten wir eigentlich höhere Fallzahlen und steigende Kosten pro Bedarfsgemeinschaft erwartet. Dies ist aber nicht eingetreten und der Bund hat zudem seine Beteiligung an den Unterkunftskosten auf rund 75 Prozent erhöht“, stellte Körber fest. Sorge mache ihr weiterhin, dass 68 Prozent der arbeitslosen Kundinnen und Kunden im Jobcenter über keine abgeschlossene Berufsausbildung verfügten. „Wir reden hier über ein strukturelles Problem, das wir versuchen mit der Förderung der beruflichen Weiterbildung weiterhin zu reduzieren“, stellte Körber klar.

In der Jugendhilfe konnte Körber von beständig zunehmenden Fallzahlen in Tageseinrichtungen und der Tagespflege berichten. Auch betonte sie, dass die Qualität der Kinderschutzarbeit durchgehend gesichert gewesen sei: „Wir haben 127 Meldungen einer Kindeswohlgefährdung erhalten und 110 Kinderschutzberatungen durchgeführt. Wir sind dabei auf etliche durch die Pandemie erschöpfte Eltern sowie ängstliche oder überforderte Kinder getroffen.“

Außergewöhnlich belastend sei das Jahr natürlich wieder für den Fachdienst Gesundheitswesen gewesen. Anhand von Kennzahlen illustrierte Renate Körber die Aufgaben: So habe man beispielsweise 15.000 Absonderungsbescheide ausgestellt und etwa 16.400 Anfragen am Bürgertelefon entgegengenommen. Das Gesundheitsamt sei im Jahr 2021 durchgehend sowohl an Wochenenden als auch an Feiertagen besetzt gewesen.

Landrat Brötel dankte anschließend dem Fachbereich: „Mein herzlicher Dank gilt sämtlichen Kolleginnen und Kollegen, die in einem oft alles andere als leichten Umfeld mit großem persönlichem Einsatz arbeiten und das trotz aller Belastungen meistens mit einem Lächeln im Gesicht tun.“ Der besondere Dank des Landrats ging zudem an die Autoren des Sozialberichts. Er verwies darauf, dass der Bericht auf der Webseite veröffentlicht ist. Die Ausschussmitglieder dankten ebenfalls für die gute Arbeit.

Reform des Betreuungsrechts stellt Willen der Betreuten weiter in den Vordergrund

Ausführlich berichtete anschließend die Leiterin der Betreuungsbehörde, Monika Kirchgeßner, über die Reform des Betreuungsrechts und die Auswirkungen auf die Betreuungsbehörde. Das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts ist im Mai 2021 verkündet worden und wird im Januar 2023 in Kraft treten.

Sämtliche öffentlich-rechtlich geprägten Vorschriften zu den Betreuungsbehörden, den Betreuungsvereinen und den ehrenamtlich und beruflich tätigen Betreuern seien künftig in einem neu geschaffenen Betreuungsorganisationsgesetz zusammengefasst, erklärte Kirchgeßner dann. Das Betreuungsrecht solle grundlegend modernisiert und dabei insbesondere das Gebot größtmöglicher Selbstbestimmung unterstützungsbedürftiger Menschen besser verwirklicht werden. „Es wird also darum gehen, noch mehr als bisher den Willen der betreuten Menschen zu berücksichtigen. So soll es zu einer unterstützten Entscheidungsfindung statt einer stellvertretenden Entscheidung kommen“, sagte die Behördenleiterin. Zudem sollen Qualitätsmängel, die bei der praktischen Umsetzung der bisher geltenden gesetzlichen Vorgaben festgestellt wurden, beseitigt werden. „Letztendlich geht es um eine weitere Erhöhung der Qualität“.

Zudem sei eine Einführung des gesetzlichen Ehegattenvertretungsrechts im Krankheitsfall vorgesehen, wobei Kirchgeßner darauf hinwies, dass eine Vorsorgevollmacht dennoch wichtig sei. Dies griff auch Landrat Brötel in seiner Bewertung auf: „Teilweise sind die Neuregelungen absolut sinnvoll wie bei der überfälligen Einführung des zeitlich befristeten Ehegattenvertretungsrechts. Teilweise sind sie aber auch kritisch zu hinterfragen wie etwa die Einführung der erweiterten Unterstützung durch die Betreuungsbehörden, die zumindest die latente Gefahr von Doppelstrukturen in sich trägt.“

Auch Monika Kirchgeßner, die zahlreiche Nachfragen der Kreisrätinnen und Kreisräten beantwortete, verwies darauf, dass die Gesetzesreform zu Mehraufwänden bei den Betreuungsbehörden und Betreuungsvereinen führe. Auch auf die Betreuerinnen und Betreuer kämen höhere Anforderungen zu. Sie appellierte dabei insbesondere an die Ehrenamtlichen, sich dadurch in ihrer wichtigen Aufgabe nicht entmutigen zu lassen.

Für die Bereitstellung der Aula des Walter-Hohmann-Schulverbunds dankte Landrat Dr. Brötel abschließend Bürgermeister Volker Rohm.

Quelle :neckar-odenwald-kreis.de

[ad_2]

Notrufnummern Deutschland

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen