Neckar-Odenwald-Kreis | FFP2-Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher in Dienstgebäuden des Landratsamts

[ad_1]

Mosbach/Buchen. Entsprechend der aktuellen Corona-Verordnung hat das Landratsamt für Besucherinnen und Besucher der Dienstgebäude ab sofort eine FFP2-Maskenpflicht festgelegt. Diese Regelung betrifft auch die Kfz-Zulassungsstellen in Buchen und Mosbach. Zudem ist der Besuch des Landratsamts weiterhin nur nach vorheriger Terminabsprache beziehungsweise Anmeldung und nach den 3G-Regeln möglich. Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss beim Besuch einen zertifizierten Antigenschnelltest oder PCR-Test vorweisen.

Quelle :neckar-odenwald-kreis.de

[ad_2]

Notrufnummern Deutschland

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen