Neckar-Odenwald-Kreis | Kreisimpfzentrum ändert ab 19. Juli das Impfkonzept: Erst

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Mosbach. Aufgrund aktueller Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) und den Vorgaben des Sozialministeriums ändert das Kreisimpfzentrum (KIZ) des Neckar-Odenwald-Kreises in Mosbach sein bisheriges Konzept und bietet vom 19. Juli bis 1. August zum Großteil auch Impfungen ohne Terminvergabe an. Bereits vereinbarte Impftermine behalten ihre Gültigkeit. Über die Impfmöglichkeiten nach dem 1. August wird das KIZ rechtzeitig informieren.

Das neue Konzept sieht unterschiedliche Regelungen bei der Inanspruchnahme von Erst- und Zweitterminen vor. Zweitimpfungen können nun innerhalb des beschriebenen Rahmens ohne vorherige Terminvergabe wahrgenommen werden. Zudem können an bestimmten Tagen auch Erstimpfungen ohne vorherige Terminvergabe durchgeführt werden. Selbstverständlich können die bereits gebuchten Zweittermine am 20., 21., 27. und 28. Juli mit dem bis dato gültigen Impfabstand wahrgenommen werden.

Das KIZ weist darauf hin, dass der von der STIKO vorgegebene Mindestimpfabstand aber zwingend eingehalten werden muss, auch um eine Abweisung vor Ort aus medizinischen Gründen zu vermeiden. Der minimale Impfabstand bei Impfungen mit BioNTech beträgt drei Wochen, bei Moderna sind es vier Wochen. Sofern eine Kreuzimpfung vorliegt (AstraZeneca und anschließend BioNTech bzw. Moderna) beträgt der Impfabstand ebenfalls mindestens vier Wochen. Wird nach einer AstraZeneca-Erstimpfung auch die Zweitimpfung mit AstraZeneca gewünscht, beträgt der Impfabstand hier neun bis zwölf Wochen.

Zu den Kreuzimpfungen gibt das Kreisimpfzentrum folgende Hinweise: Personen, die bei der Erstimpfung den Impfstoff AstraZeneca erhalten haben, können auf Wunsch unabhängig ihres Alters mit einem mRNA-Impfstoff von BioNTech oder Moderna zweitgeimpft werden. Diese Kreuzimpfung ist allerdings nur in Verbindung mit einer vorherigen Erstimpfung AstraZeneca möglich. Personen, die bei der Erstimpfung BioNTech oder Moderna erhalten haben, müssen bei der Zweitimpfung mit dem Wirkstoff der ersten Impfung geimpft werden. Das KIZ bittet deshalb darum, dies bei der Auswahl der freien Impftage zu berücksichtigen.

Auch bei neuen Erstimpfungen wird es Veränderungen geben. Die Nachfrage an Erstimpfungen hat aufgrund der bereits erreichten hohen Impfquote stark abgenommen. Dennoch möchte das Kreisimpfzentrum am 24. und 31. Juli auch weiterhin Erstimpfungen ermöglichen. Die dazugehörigen Zweitimpfungen sind jeweils vier Wochen später am 20. bzw. 27. August.

Hintergrund des neuen Konzepts ist, dass die STIKO nicht nur Kreuzimpfungen bei AstraZeneca und die Verkürzung deren Impfabstandes, sondern auch eine Verkürzung der Zweittermine bei den mRNA-Impfstoffen von BioNTech und Moderna vorsieht. Allerdings sind diese möglichen Terminverschiebungen im Rahmen des landesweiten Buchungsportals www.impfterminservice.de nicht möglich. Darüber hinaus hat das Land verkündet, dass Zweitimpfungen nicht zwingend in dem Impfzentrum durchgeführt werden müssen, in dem die Erstimpfung stattgefunden hat. Vielmehr können Impflinge ein beliebiges Impfzentrum aufsuchen. Auch diese Umbuchung ist online nicht möglich.

Deshalb haben sich die Verantwortlichen des Kreisimpfzentrums dazu entschlossen, das eventuelle Vorziehen von Zweitimpfungen zunächst einmal ohne konkrete Terminvergabe durchzuführen. Sollte eine Verkürzung vorgenommen werden, bitten die Verantwortlichen des KIZ darum, dass der dann nicht mehr benötigte, zuvor gebuchte Zweittermin über das Buchungsportal storniert wird. Das KIZ sieht sich dazu organisatorisch gerüstet, bittet aber dennoch um Verständnis, wenn es an einzelnen Tagen zu längeren Wartezeiten kommt. Sollte der Andrang so groß sein, dass eine Impfung am gewünschten Tag nicht möglich ist, wird man kurzfristig für einen anderen Impftermin sorgen.

Es gilt zu berücksichtigen, dass lediglich die genannten Impfstoffe am jeweiligen Impftag angeboten werden können. Ebenso kann zu den genannten Zeiträumen keine Erstimpfung durchgeführt werden.

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Original Quelle by Wertheim24.de

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