Odenwald-Kreis | Aufgrund hoher Inzidenz: Ab Donnerstag gelten im Neckar-Odenwald-Kreis wieder Ausgangsbeschränkungen für nicht-immunisierte Personen

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Neckar-Odenwald-Kreis/Mosbach. Aufgrund der weiter stark steigenden Corona-Fallzahlen und der Überschreitung des Schwellenwerts von 500 bei der Sieben-Tage-Inzidenz an zwei aufeinanderfolgenden Tagen gelten im Neckar-Odenwald-Kreis ab Donnerstag, 20. Januar weitergehende Corona-Maßnahmen für nicht-immunisierte Personen. Entsprechend dürfen nicht-immunisierte Personen zwischen 21.00 und 5.00 Uhr die Wohnung oder sonstige Unterkunft, etwa eine Beherbergungsstätte oder ein Wohnheim, nur aus triftigen Gründen verlassen. Diese Gründe umfassen unter anderem die Ausübung beruflicher und dienstlicher Tätigkeiten, den Besuch von Ehegatten, Lebenspartnern sowie Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft und die Inanspruchnahme medizinischer, pflegerischer, therapeutischer und veterinärmedizinischer Leistungen. Eine detaillierte Übersicht dazu enthält die Corona-Verordnung des Landes in Paragraph 17a, abrufbar unter www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg.

Das Landratsamt hatte die Inzidenzüberschreitung an zwei aufeinander folgenden Tagen am Mittwochabend unverzüglich bekanntgemacht, nachdem dies durch das Landesgesundheitsamt bestätigt worden war. Die lokalen Ausgangsbeschränkungen werden aufgehoben, sobald die Sieben-Tage-Inzidenz im Kreis an fünf Tagen in Folge unter 500 liegt.

Landrat Dr. Achim Brötel und Gesundheitsamtsleiterin Dr. Martina Teinert appellieren an alle, sich zum eigenen Schutz und dem Schutz anderer impfen zu lassen. Das Landratsamt informiert unter www.neckar-odenwald-kreis.de tagesaktuell über die Geltung der Ausgangsbeschränkungen. Dort kann auch die Bekanntmachung des Gesundheitsamts eingesehen werden.

Quelle :neckar-odenwald-kreis.de

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