Odenwald-Kreis | Corona-Lockerungen im Landratsamt und in den Zulassungsstellen: Terminvereinbarungen sollen weiterhin erste Wahl sein

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Mosbach/Buchen. Aufgrund der rückläufigen Inzidenzen bietet das Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis neben den bereits bekannten und bewährten Terminvereinbarungen auch an zwei Tagen nun wieder allgemeine Öffnungszeiten für die Bevölkerung an. Diese sind montags von 8.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr und donnerstags von 8.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr. Das Landratsamt bittet jedoch, vorrangig wie bisher auf Terminvereinbarungen zurückzugreifen, um eine möglichst effiziente Kundenbetreuung zu ermöglichen.

Für Besucherinnen und Besucher gilt weiterhin die FFP2-Maskenpflicht. Die 3G-Pflicht besteht nicht mehr. Diese Regelungen betreffen auch die Kfz-Zulassungsstellen in Buchen und Mosbach. Für beide Zulassungsstellen gelten die vormals gültigen Öffnungszeiten. Aber auch hier bittet das Landratsamt ausdrücklich darum, die Termine möglichst online über die Internetseite des Landkreises www.neckar-odenwald-kreis.de sowie telefonisch über 06281/5212-1355 für die Zulassungsstelle in Buchen oder 06261/84-1333 für die Zulassungsstelle in Mosbach zu vereinbaren.

Das Landratsamt kommt so mit Blick auf die bis Ende Mai geltende Corona-Arbeitsschutzverordnung des Bundes seiner Pflicht nach, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit zu gewährleisten.

Quelle :neckar-odenwald-kreis.de

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