Odenwald-Kreis | Erneute Anpassung der Besuchsregeln in den Neckar-Odenwald-Kliniken notwendig

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Mosbach/Buchen. Aufgrund der weiter deutlich erhöhten Inzidenzwerte sehen sich die Verantwortlichen in den Neckar-Odenwald-Kliniken gezwungen, die Besuchsmöglichkeiten weiter einzuschränken. Im Gegensatz zu den Krankenhäusern im Raum Mannheim und Heidelberg soll ein Besucherstopp zunächst vermieden werden.

Ab dem 27. November gelten daher für alle Besucher „2Gplus“-Regeln: Für einen Besuch muss entweder ein Impfnachweis oder ein Genesenen-Nachweis sowie ein ausgefüllter Risikofragebogen vorgelegt werden. Zusätzlich müssen Besucher symptomfrei sein und einen negativen Test einer anerkannten Abstrichstelle vorlegen, Selbsttests können nicht akzeptiert werden. Ein Schnelltest darf dabei nicht älter als 24 Stunden, ein PCR-Test nicht älter als 48 Stunden sein. Besucher müssen während des gesamten Aufenthaltes im Krankenhaus FFP2-Maske korrekt tragen und Abstands- sowie Hygieneregeln einhalten. Die DRK-Kreisverbände Mosbach und Buchen bieten an beiden Klinikstandorten tagsüber unter anderem zu den Besuchszeiten eine Testmöglichkeit an.

Jeder Patient darf dann täglich bis zu eine Stunde lang einen Besucher oder eine Besucherin empfangen. Besucher müssen sich bis spätestens 12.00 Uhr über die Pforte anmelden. Besuchszeit ist zwischen 16.00 und 19.00 Uhr. Diese Einschränkungen sollen verhindern, dass sich zu viele Besucher gleichzeitig in den Kliniken aufhalten und dann der Schutz von Patientinnen und Patienten, aber auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht mehr sichergestellt ist.

Die Klinikleitung und die Chefärzte haben in Anbetracht der Alarmstufe II die weitere Verschärfung der Besuchsregeln beschlossen. Der Ärztliche Leiter der Kliniken Priv.-Doz. Dr. med. Harald Genzwürker betont: „Uns wäre es viel lieber, auf diese Einschränkungen verzichten zu können, aber der Schutz vulnerabler Personengruppen macht sie leider unumgänglich. Wir erhöhen in den Kliniken erneut die Anzahl der Isolationsbetten und werden in absehbarer Zeit auch den OP-Betrieb wieder einschränken müssen. Wir bitten um Verständnis und appellieren an die Besucherinnen und Besucher, die Regeln zu ihrem eigenen Schutz und zum Schutz der Patienten und Mitarbeiter genau zu befolgen“, so Genzwürker. Gemeinsam appellieren die Chefärzte der Neckar-Odenwald-Kliniken und Pflegedienstleiter Kurt Böhrer an die Bevölkerung: „Halten Sie die A-H-A-Regeln ein und nutzen sie die vorhandenen Impfangebote sobald wie möglich!“

In begründeten Ausnahmefällen darf von den Besuchszeiten abgewichen werden: So erhalten Mutter oder Vater eines kranken Kindes ebenso Zutritt wie die Angehörigen von Sterbenden. In Buchen darf darüber hinaus weiterhin eine Schwangere unter der Geburt von einer Vertrauensperson begleitet werden. Für Väter, die das Neugeborene und die Partnerin besuchen möchten, gilt ebenfalls eine Ausnahme. Auch für diese Fälle gelten allerdings grundsätzlich die 2Gplus-Regeln, nach vorheriger Absprache ausnahmsweise auch 3G (geimpft, genesen oder getestet).

Im Einzelfall können die zuständigen Ärzte entscheiden, ob und wann aus dringenden medizinischen Gründen Besuche möglich sind. Dies muss vorab telefonisch mit dem behandelnden Arzt geklärt werden. Besuche auf den Intensiv- und Isolierstationen sind derzeit nicht möglich.

Um Kontakte schnell und lückenlos nachverfolgen zu können, werden alle Besucher gebeten, wenn möglich die Luca-App zu nutzen, die auch in den Kliniken zum Einsatz kommt.

Alle Informationen zu den Besuchsregelungen sind auf der Webseite der Klinken abrufbar. Dort stehen zudem die Fragebögen zum Ausdrucken bereit, so dass Besucherinnen und Besucher diese im Idealfall zur Reduzierung von Wartezeiten schon zu Hause ausfüllen.

Quelle :neckar-odenwald-kreis.de

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