Odenwald-Kreis | Impfstützpunkt Fahrenbach: Impfaktion für Kinder im Alter von fünf bis elf Jahren am 30. Dezember nach vorheriger Terminanmeldung

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Neckar-Odenwald-Kreis. Der Neckar-Odenwald-Kreis bietet am Donnerstag, 30. Dezember in seinem regionalen Impfstützpunkt in Fahrenbach erstmals einen Kinderimpftag an. So können Kinder im Alter von fünf bis elf Jahren in der Zeit von 9 Uhr bis 16 Uhr ihre Erstimpfung erhalten. Eine sorgeberechtigte Person muss zur Impfung persönlich anwesend sein.

Geimpft wird mit dem Kinderimpfstoff von BioNTech. Dieser unterscheidet sich in der Dosierung und Handhabung von dem Impfstoff, der für Jugendliche ab zwölf Jahren eingesetzt wird. Neben den Impfärzten wird zudem auch eine erfahrene Kinderärztin vor Ort anwesend sein.

Die Terminvergabe erfolgt am Dienstag, 28. Dezember ausschließlich über das schon bekannte Onlinesystem über die Internetseite www.neckar-odenwald-kreis.de/impfstuetzpunkt. Ab 14 Uhr werden an diesem Tag insgesamt 150 Termine vergeben. Es wird ausgegangen, dass die Termine schnell vergriffen sein werden. Dafür wird schon im Vorfeld um Verständnis gebeten. Die zugehörigen Zweittermine werden am Samstag, 22. Januar zur gleichen Uhrzeit des Ersttermins stattfinden.

Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat kürzlich ihre Empfehlung STIKO zur Kinderimpfung aktualisiert. Sie empfiehlt die COVID-19-Impfung für Kinder im Alter von fünf bis elf Jahren mit verschiedenen Vorerkrankungen. Zusätzlich wird die Impfung Kindern empfohlen, in deren Umfeld sich Kontaktpersonen mit hohem Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf befinden, die selbst nicht oder nur unzureichend durch eine Impfung geschützt werden können (z. B. Hochbetagte sowie Immunsupprimierte). Darüber hinaus können auch fünf- bis elfjährige Kinder ohne Vorerkrankungen gegen COVID-19 nach entsprechender ärztlicher Aufklärung geimpft werden, sofern ein individueller Wunsch der Kinder und Eltern bzw. Sorgeberechtigten besteht.

Das Landratsamt weist darauf hin, dass am Kinderimpftag aus organisatorischen Gründen begleitende Erwachsene oder Geschwister keine Impfung erhalten können.

Quelle :neckar-odenwald-kreis.de

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