Odenwald-Kreis | Landratsamt erteilt Genehmigung für fünf Windenergieanlagen in Hardheim und Höpfingen

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Hardheim/Höpfingen. Das Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis hat am 29. Dezember die Errichtung und den Betrieb von insgesamt fünf Windenergieanlagen in Hardheim und Höpfingen (Windpark Kornberg/Dreimärker) genehmigt. Die fünf Anlagen haben eine Gesamtnennleistung von 20,8 Megawatt. Damit werden die Anlagen voraussichtlich jährlich 46800 Gigawattstunden Strom bei 2250 Volllaststunden erzeugen. Das reicht bei einem angenommenen jährlichen Verbrauch von 3800 Kilowattstunden pro Haushalt für die Versorgung von ca. 12300 Haushalten und ist deshalb ein wichtiger Beitrag zu Energiewende. Die jeweils Gesamthöhe reicht von 200 bis 229 Meter.
Die drei immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren haben ergeben, dass die jeweiligen Vorhabenträgerinnen EE BürgerEnergie Höpfingen GmbH & Co. KG bzw. EE BürgerEnergie Hardheim GmbH & Co. KG einen Rechtsanspruch auf Erteilung der Genehmigung haben.

Auf Grundlage des Planungssicherstellungsgesetzes wird die Auslegung der Entscheidung durch eine Veröffentlichung im Internet ersetzt. Für die drei Genehmigungsverfahren wird jeweils eine Ausfertigung des Bescheids und seiner Begründung in der Zeit von Freitag, den 30.12.2022 bis einschließlich Freitag, den 13.01.2023 auf der Internetseite des Neckar-Odenwald-Kreises veröffentlicht. Außerdem werden die Genehmigungen auf dem zentralen Internetportal der Bundesländer zugänglich gemacht. In diesem Zeitraum liegen die drei Genehmigungsbescheide zudem beim Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis, Renzstraße 10, Immissionsschutz, Gebäude I, Zimmer 021 in 74821 Mosbach zur Einsichtnahme aus. Hierfür ist vorab eine telefonische Anmeldung und Terminvereinbarung unter Telefonnummer 06261/84-1762 erforderlich. Weitere Einzelheiten sind den öffentlichen Bekanntmachungen zu entnehmen.

Quelle :neckar-odenwald-kreis.de

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