Terminsaufhebung in dem Verfahren Prinz Ernst August von Hannover gegen seinen Sohn Ernst August Erbprinz von Hannover

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Terminsaufhebung in dem Verfahren Prinz Ernst August von Hannover gegen seinen Sohn Ernst August Erbprinz von Hannover

Terminsaufhebung in dem Verfahren Prinz Ernst August von Hannover gegen seinen Sohn Ernst August Erbprinz von Hannover

Die 16. Zivilkammer hat heute den Verhandlungstermin am Donnertag, den 25. November 2021 in dem Rechtsstreit zwischen der E.-GmbH (Klägerin zu 1) und Prinz Ernst August von Hannover (Kläger zu 2) gegen seinen Sohn Ernst August Erbprinz von Hannover aufgehoben und verlegt auf Donnerstag, den 24.3.2022, um 14.00 Uhr, Saal 127.

Hintergrund der Terminsaufhebung ist, dass der bisherige Prozessbevollmächtigte der beiden Kläger das Mandat kurzfristig niedergelegt hat. Nachdem sich heute ein neuer Prozessbevollmächtigter für die Klägerin zu 1 legitimiert und die Verlegung des Termins beantragt hat, ist die Zivilkammer diesem Antrag nachgekommen, weil die Voraussetzungen für eine Verlegung des Termins gemäß § 227 Abs.1 der Zivilprozessordnung nach Rechtsauffassung der Kammer vorliegen.

Zur Information:

Nach § 227 Abs.1 S.1 ZPO kann ein Termin aus erheblichen Gründen aufgehoben oder verlegt sowie eine Verhandlung vertagt werden. Eine Mandatsniederlegung kann ein solcher erheblicher Grund im Sinne des § 227 Abs.1 ZPO sein, sofern die Sache in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht nicht einfach ist und der Kläger die Niederlegung des Mandats nicht verschuldet hat.

Az.: 16 O 324/20

A. Osterloh

Richterin am Landgericht

Pressesprecherin

Original Quelle Niedersachsen.de

Bilder Pixabay / Original Quelle

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