wertheim.de – Abfallgebühren bleiben 2023 stabil

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Bescheide werden jetzt versandt

Die Gebührenbescheide zur Abfallentsorgung im Landkreis für das Jahr 2023 werden jetzt versandt. Archivfoto: AWMT


Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises (AWMT) verschickt jetzt die Gebührenbescheide für die Abfallentsorgung im Jahr 2023. Die Gebühren bleiben im Vergleich zum Vorjahr stabil. Dem Brief mit dem Gebührenbescheid liegt ein SEPA-Lastschriftmandat bei.



Wurde bereits ein SEPA-Mandat erteilt, wird dies auf dem Gebührenbescheid mit dem Text „Bitte überweisen Sie den Betrag nicht, der Betrag wird von dem Bankkonto zur Fälligkeit abgebucht“ kenntlich gemacht. In diesem Fall ist nichts weiter zu veranlassen, der Betrag wird nach dem Fälligkeitsdatum abgebucht. Auch bereits überwiesene Beträge werden auf dem Gebührenbescheid angegeben und verrechnet.



Wenn kein SEPA-Mandat vorliegt, muss der geforderte Betrag vor Fälligkeit an den Abfallwirtschaftsbetrieb Main-Tauber-Kreis (AWMT) überwiesen werden. Bei der Überweisung muss der Verwendungszweck laut Bescheid angegeben werden, damit die Müllgebühren korrekt verbucht werden können.



Der AWMT bittet um Verständnis, dass es bei Fragen rund um den Gebührenbescheid zu längeren Wartezeiten bei der Service-Hotline und bei Anfragen per E-Mail kommen kann. Bürgerinnen und Bürger werden um Geduld gebeten. Alle Anfragen werden schnellstmöglich bearbeitet.


Was ist zu tun bei Zuzug, Umzug und Wegzug?


Bei Zuzug meldet sich der Bürger beim Einwohnermeldeamt an. Dort gibt es den Vordruck, mit dem die Müllgefäße bestellt werden. Anträge stehen auch unter www.main-tauber-kreis.de/formulare-und-merkblaetter bereit. Jeder Haushalt benötigt eine Restmüll- und eine Biotonne. Tonnengemeinschaften sind bei der Biotonne weiterhin möglich. Nicht zulässig ist die Übernahme der Müllgefäße der Vormieter, da die Tonnen personalisiert und somit einem bestimmten Haushalt zugeordnet sind.



Bei Umzug innerhalb des Main-Tauber-Kreis müssen die Müllgefäße zum neuen Wohnort mitgenommen werden und auf die neue Adresse beim AWMT umgemeldet werden.



Bei Wegzug aus dem Main-Tauber-Kreis müssen alle Müllgefäße an den AWMT zurückgegeben werden. Die Mülltonnen dürfen nicht an andere Benutzer oder Nachmieter weitergegeben werden. Anfallende Müllgebühren trägt der Tonneninhaber bis zur Rückgabe aller Müllgefäße an den AWMT.



Alle Informationen rund um die Müll- und Wertstoffentsorgung, die Satzung sowie den Abfallkalender findet man auf der Website des Landratsamtes unter www.main-tauber-kreis.de/abfallwirtschaft.

Quelle : Wertheim.de

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