Wertheim / Main-Tauber-Kreis: 1 Corona Infektion – Inzidenz 0 – Aktuelle Informationen – Stand 13.07.2021

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Im Main-Tauber-Kreis wurde am Dienstag, 13. Juli, ein neuer Fall einer Coronavirus-Infektion bestätigt. Die betroffene Person lebt im Gebiet der Stadt Boxberg, ist aus einem Risikogebiet im Ausland zurückgekehrt und befindet sich in häuslicher Isolation. Für ihre Kontakte wurde, sofern erforderlich, Quarantäne angeordnet und eine Testung veranlasst. Die Gesamtzahl der bislang bestätigt infizierten Personen im Landkreis beträgt nun 5134.

Acht Personen aktiv von Infektion betroffen

Die Zahl der Genesenen beträgt weiterhin 5036. Somit sind derzeit acht Personen im Landkreis aktiv von einer nachgewiesenen Infektion betroffen. Diese Fälle verteilen sich auf das Gebiet der Kommunen Ahorn: 0, Assamstadt: 0, Bad Mergentheim: 4, Boxberg: 1 (+1), Creglingen: 0, Freudenberg: 0, Großrinderfeld: 0, Grünsfeld: 0, Igersheim: 0, Königheim: 1, Külsheim: 0, Lauda-Königshofen: 0, Niederstetten: 0, Tauberbischofsheim: 1, Weikersheim: 0, Werbach: 0, Wertheim: 1 und Wittighausen: 0.

Weitere Delta-Mutationen nachgewiesen

Bei zwei Infektionsfällen der vergangenen Tage wurde durch nachträgliche Typisierung der Laborprobe die Delta-Variante des Coronavirus nachgewiesen. Nunmehr wurde bei insgesamt 1121 Fällen im Kreis eine Virusmutation festgestellt.

Sieben-Tage-Inzidenz laut LGA am Montag bei 0,0

Die Sieben-Tage-Inzidenz lag im Main-Tauber-Kreis am Montag, 12. Juli, nach Angaben des Landesgesundheitsamtes Baden-Württemberg bei 0,0. Sie beschreibt die Zahl der Neuinfektionen in den vergangenen sieben Tagen (6. bis 12. Juli) je 100.000 Einwohner. Der aktuelle Wert für Dienstag, 13. Juli, kann ab etwa 18 Uhr im Lagebericht des LGA unter www.gesundheitsamt-bw.de abgerufen werden.

Verkehrsministerium ruft zu weiter umsichtigem Verhalten auf

Infolge der niedrigen Inzidenzzahlen in der Corona-Pandemie ist kürzlich die Pflicht zum Tragen einer Maske an ÖPNV-Haltestellen im Freien entfallen, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern zuverlässig eingehalten werden kann. In den Fahrzeugen sowie in geschlossenen Haltestellen muss weiterhin eine medizinische Maske getragen werden. Dies sieht die geänderte Corona-Verordnung des Landes vor.

Das Verkehrsministerium erklärte hierzu, dass in sämtlichen Kreisen und kreisfreien Städten in Baden-Württemberg die Inzidenzzahlen gesunken sind. Dies sei eine erfreuliche Entwicklung, die nur durch die gemeinsamen Anstrengungen in den vergangenen Monaten habe erreicht werden können. Wo dies wegen des geringen Übertragungsrisikos möglich ist, wie an Haltestellen im Freien, an denen der Mindestabstand eingehalten werden kann, könne die Maskenpflicht dann auch gelockert werden.

Über eine entsprechende Regelung wird derzeit auch in den anderen Bundesländern beraten, nachdem sich die Verkehrsministerinnen und -minister der Länder auf Initiative des Landes Baden-Württemberg in der Verkehrsministerkonferenz hierzu ausgetauscht haben.

Dennoch ruft das Verkehrsministerium zu umsichtigem Verhalten auf. Trotz der gesunkenen Fallzahlen sollten die Fahrgäste in Bussen, Bahnen, Bahnhöfen und geschlossenen Haltestellen im Sinne von Vorsicht und Rücksicht korrekt eine medizinische Maske tragen. Es sei auch nicht verboten, sich und andere weiterhin durch eine freiwillige und sachgemäße Nutzung von FFP2-Masken zu schützen. Das Verkehrsministerium erklärte, dass es allen Fahrgästen und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des ÖPNV zu verdanken sei, dass Busse und Bahnen bis jetzt sichere Verkehrsmittel sind. Häufige Reinigung und Lüftung der Fahrzeuge einerseits und Abstand halten und konsequentes Maske tragen andererseits seien wirkungsvolle Mittel zum Infektionsschutz. Auch Apps zur Kontaktnachverfolgung sollten laut Ministerium genutzt werden.

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Original Quelle by Wertheim24.de

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