2062 neue Fälle einer Coronavirus-Infektion (Zahlen 28. Februar bis 6. März)

2470 Personen aktiv von Infektion betroffen

Die Zahl der Genesenen steigt um 2071 Personen auf 22.634. Somit sind derzeit 2470 Personen im Landkreis aktiv von einer nachgewiesenen Infektion betroffen. Die von Montag bis Sonntag neu festgestellten Fälle verteilen sich auf das Gebiet der Kommunen Ahorn: 29, Assamstadt: 58, Bad Mergentheim: 305, Boxberg: 119, Creglingen: 62, Freudenberg: 57, Großrinderfeld: 59, Grünsfeld: 56, Igersheim: 112, Königheim: 92, Külsheim: 57, Lauda-Königshofen: 232, Niederstetten: 93, Tauberbischofsheim: 216, Weikersheim: 86, Werbach: 50, Wertheim: 351 und Wittighausen: 28.

Acht weitere Todesfälle im Landkreis bestätigt

Das Gesundheitsamt hat in der vergangenen Woche acht weitere Todesfälle im Zusammenhang mit dem Coronavirus bestätigt. Bei den Verstorbenen handelt es sich um zwei Frauen im Alter von über 90 Jahren und um eine Frau im Alter von über 80 Jahren sowie um zwei Männer im Alter von über 80 Jahren und um drei Männer im Alter von über 90, über 85 und über 60 Jahren. Weitere Angaben macht das Landratsamt aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nicht. Damit sind im Main-Tauber-Kreis mittlerweile 154 Menschen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie verstorben, davon 28 im Jahr 2022.

Indikatoren für das Pandemie-Geschehen laut LGA am Sonntag

Die Sieben-Tage-Inzidenz lag im Main-Tauber-Kreis am Sonntag, 6. März, nach Angaben des Landesgesundheitsamtes Baden-Württemberg (LGA) bei 1551,8. Sie beschreibt die Zahl der Neuinfektionen in den vergangenen sieben Tagen (28. Februar bis 6. März) je 100.000 Einwohner. Die Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz für Baden-Württemberg lag bei 6,8. Sie beschreibt die Zahl der Menschen, die in den vergangenen sieben Tagen in Baden-Württemberg mit COVID-19 ins Krankenhaus eingeliefert wurden, je 100.000 Einwohner. Die Auslastung der Intensivbetten mit COVID-19-Patientinnen und -Patienten (AIB) in Baden-Württemberg lag bei 242.

Die aktuellen Werte für Montag, 7. März, können ab etwa 18 Uhr im Lagebericht des LGA unter www.gesundheitsamt-bw.de abgerufen werden.

In der vergangenen Woche 227 Impfungen im RIS

In der vergangenen Woche wurden im Regionalen Impfstützpunkt (RIS) des Main-Tauber-Kreises in der Tauber-Franken-Halle in Königshofen an den vier Impftagen von Donnerstag, 3., bis Sonntag, 6. März, insgesamt 37 Erst-, 23 Zweit-, 94 Dritt- und 73 Viertimpfungen vorgenommen. Somit wurden in der vergangenen Woche im RIS 227 Impfdosen bzw. von Donnerstag bis Sonntag im Schnitt 57 Impfdosen täglich verabreicht. In der ersten Woche, in der der Impfstoff des Herstellers Novavax angeboten wurde, wurde dieses Vakzin 42 Mal nachgefragt.

Bislang erhielten dort seit dem Start des RIS insgesamt 462 Personen ihre erste, 1265 Personen ihre zweite, 9194 Personen ihre dritte und 290 ihre vierte Impfung. Insgesamt wurden bislang also 11.211 Impfdosen im RIS gegeben. Das RIS ist donnerstags bis sonntags jeweils von 10 bis 16 Uhr geöffnet. Impfungen sind auch ohne Voranmeldung möglich. Sofern der Impfstoff von Novavax eingesetzt werden soll ist eine vorherige Terminbuchung unter www.main-tauber-kreis.de/impfen notwendig.

Externer Dienstleister in allen Stadt- und Landkreisen im Einsatz

Das Gesundheitsministerium Baden-Württemberg hat den externen Dienstleister Minerva CustomerCare Consulting mit der flächendeckenden Kontrolle der Teststellen im Land beauftragt. Die Kontrollen beginnen ab sofort und finden in allen 44 Stadt- und Landkreisen in Baden-Württemberg statt, auch im Main-Tauber-Kreis.

Das Gesundheitsministerium teilte mit, dass korrekte Tests elementar für die Bekämpfung der Pandemie seien. Um zu gewährleisten, dass die Hygienevorschriften eingehalten sowie die Tests korrekt vorgenommen und dokumentiert werden habe man sich zu diesem Schritt entschieden. Die Kontrolleurinnen und Kontrolleure suchen dabei die Teststellen unangekündigt auf.

Selbstverständlich habe das Ministerium die Teststellen immer schon im Blick. Die Gesundheitsämter beauftragen und genehmigen die Teststellen und kontrollieren sie anschließend auch. Der Dienstleister, der jetzt beauftragt wurde, unterstütze die Gesundheitsämter und Ortspolizeibehörden bei dieser Aufgabe und überprüfe Teststellen, bei denen Hinweise auf Mängel vorliegen, erklärte das Ministerium. Bereits im Juni vergangenen Jahres hatte das Gesundheitsministerium einen Dienstleister mit der flächendeckenden Kontrolle der Teststellen beauftragt. In der Gesamtbetrachtung war das Ergebnis laut dem Ministerium zufriedenstellend.

Neues Förderprogramm für kleine und mittlere Unternehmen gestartet

Die L-Bank hat ihr Förderangebot vor kurzem erweitert. Das neue Förderprogramm umfasst einen zusätzlichen Tilgungszuschuss für kleine und mittlere Unternehmen, die besonders von den wirtschaftlichen Folgen der Pandemie betroffen sind. Mit der Restart-Prämie können beispielsweise Betriebe des Einzelhandels, der Veranstaltungswirtschaft, der Gastronomie sowie des Taxi- und Mietwagengewerbes ihren Neustart ankurbeln.

Das Wirtschaftsministerium teilte mit, dass viele kleine und mittlere Unternehmen unter den Corona-bedingten Einschränkungen der vergangenen zwei Jahre sehr gelitten hätten und unverschuldet hohe Umsatzausfälle verkraften mussten. Diese Unternehmen stünden jetzt vor der Herausforderung, ihre Geschäfte wieder hochzufahren. Mit der Restart-Prämie würden sie finanziell dabei unterstützt, nach der Pandemie in die Wiederaufnahme des regulären Geschäftsbetriebs zu investieren. Ziel sei es, wieder das Vorkrisenniveau zu erreichen. Daher sei die Unterstützung durch die L-Bank sehr erfreulich. Zusammen werde mit der Restart-Prämie erneut ein wichtiger Beitrag geleistet, die wirtschaftliche Stärke Baden-Württembergs zu erhalten.

Mit den für März angekündigten Lockerungen der Corona-Maßnahmen fasse die Wirtschaft Zuversicht und wolle wieder investieren. Das sei eine gute Voraussetzung für einen wirtschaftlichen Neustart nach der Pandemie. Indem das wirtschaftliche Eigenkapital durch einen zusätzlichen Tilgungszuschuss in Höhe von 10 Prozent gestärkt werde, werde der Finanzierungs- und Kreditzugang für die von der Pandemie betroffenen Branchen erleichtert. In Kombination mit den vielfältigen bisherigen Unterstützungsmaßnahmen sei dies ein wichtiger, zusätzlicher Förderimpuls auf dem Weg zu einer wirtschaftlichen Normalität. Die Fördermittel sollen dazu beitragen, dass notwendige Investitionen und Betriebsmittel günstig finanziert werden können, erklärte die L-Bank.

Die Restart-Prämie kann über die Hausbanken in Kombination mit den Förderdarlehen der Gründungs- und Wachstumsfinanzierung (GuW-BW) der L-Bank beantragt werden. Voraussetzung für diesen Förderanreiz ist eine dauerhafte Überlebensperspektive der Unternehmen. Der Tilgungszuschuss im Rahmen der Restart-Prämie beträgt 10 Prozent des Bruttodarlehensbetrags, maximal 50.000 Euro. Die Förderdarlehen können dabei mit einer Bürgschaft der Bürgschaftsbank oder der L-Bank kombiniert werden. Die Restart-Prämie im Rahmen von GuW-BW können kleine und mittlere Unternehmen aus Branchen beantragen, die von der Corona-Pandemie besonders stark betroffen waren oder sind und die in die Wiederaufnahme des regulären Geschäftsbetriebs investieren. Hierzu gehören der Einzelhandel, Körpernahe Dienstleistungen, die Veranstaltungswirtschaft und die Eventbranche, das Schaustellergewerbe und die Marktkaufleute, Gastronomie und Event-Caterer, Taxi- und Mietwagenunternehmen, die Tourismuswirtschaft und die Reisebranche, Vergnügungs-, Themen- und Freizeitparks sowie gewerbliche Sport- und Freizeiteinrichtungen. Die Einzelheiten zu dem neuen Förderprogramm und zur Antragstellung sind unter www.l-bank.de abrufbar.

Quelle : Main-Tauber-Kreis.de

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