Die Bayerische Polizei – Aktuelles Versammlungsgeschehen: Polizei und Stadt stehen für Transparenz und erklären ihr Vorgehen

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WÜRZBURG. Die Bewältigung der aktuellen Versammlungslagen erfordert von den Versammlungsbehörden und der Polizei tagtäglich ein rechtlich korrektes, ein unparteiisches und – gerade im Hinblick auf den Infektionsschutz – ein verantwortungsvolles Vorgehen. Die Polizei legt im Einsatzgeschehen dabei großen Wert auf ein umsichtiges, von Kommunikation und ggf. auch Moderation, geprägtes Agieren. Bedauerlicherweise sehen sich die Beamten aber auch zum Teil erheblicher Gewalt gegenüber, die ein konsequentes Einschreiten erforderlich macht.
 
„Wir setzen uns jeden Tag für Meinungs- und Versammlungsfreiheit und für die Pressefreiheit ein.“ (Detlev Tolle, Polizeipräsident)
 
Transparenz und Erklären

Nachdem insbesondere in der vergangenen Woche auch Kritik öffentlich geäußert wurde, nehmen dies Polizei und Stadt Würzburg gerne zum Anlass, ihre derzeitigen Aufgaben und ihre Rolle im Zusammenhang mit der Bewältigung einer Vielzahl von Versammlungen transparent darzustellen. Ziel dessen ist es, den Bürgerinnen und Bürgern zu erklären, unter welchen (rechtlichen) Bindungen und Voraussetzungen die Behörden aktuell agieren und welche Herausforderungen sie beschäftigen.
 
„Wir schützen nicht Meinung, wir schützen das Recht auf Meinungsfreiheit“ (Wolfgang Kleiner, Stadt Würzburg)
 
Friedliches Versammlungsgeschehen in Würzburg – reicher Erfahrungsschatz bei Behörden vorhanden – im Schnitt pro Tag eine Versammlung

Nachvollziehbar stößt aktuell so manche Versammlung oder mancher Aufzug bei Bürgerinnen und Bürgern auf Unverständnis, was in erster Linie mit den Botschaften und dem Auftreten der Personen, weniger aber mit den begleitenden polizeilichen Maßnahmen, zu tun hat.
 
„Die Behörden wollen ihren Beitrag leisten, dass Versammlungen ordnungsgemäß und friedlich verlaufen. Sie wollen die Versammlung schützen.“ (Wolfgang Kleiner, Stadt Würzburg)
 
In der Stadt Würzburg können Polizei und Kommune auf einen reichen Erfahrungsschatz im Umgang mit Versammlungslagen zurückgreifen. So gab es alleine im Jahr 2021 bis dato 365 Versammlungsverfahren für das Stadtgebiet. 17 davon wurden abgesagt. In Würzburg ist feststellbar, dass bis auf wenige Ausnahmen die Spielregeln des Versammlungsrechts eingehalten wurden. Eine „Unterwanderung von rechts“ und der zum Teil in anderen Städten beobachtete Versuch, „das System“ zu überwinden, konnte bisher nicht beobachtet werden. Wenn sich zu Beginn der Versammlungen einzelne Teilnehmer der rechten Szene an Versammlungen beteiligten, so konnten diese in der Folge keine Akzente setzen und auch keine rechte Ideologie einbringen. Die Behauptung, die Bewegung der sog. „Querdenker“ in Würzburg sei per se rechtsextrem ist aus polizeilicher Sicht so nicht seriös belegbar.
 
„Wir arbeiten mit Fakten. Wir hatten 222 Versammlungen der Querdenkerszene in Würzburg. Alle waren im Vorfeld angezeigt. Die Teilnehmer sind ein Querschnitt der Bevölkerung.“ (Matthias Weber, Polizeiinspektion Würzburg-Stadt)
 
Grundrechte gelten für alle

Wir leben in einem Rechtsstaat, d.h. jegliches Einschreiten staatlicherseits bedarf einer Rechtsgrundlage. Die Grundrechte gelten für alle. Unrechtmäßige Maßnahmen dürfen gefordert werden, werden aber polizeilicherseits keine Beachtung finden. Versammlungsleiter oder -teilnehmer müssen gegen einschlägige Gesetze verstoßen (hier z.B. im Zusammenhang mit dem Versammlungsrecht) oder gegen Verordnungen (hier z.B. im Zusammenhang mit der Infektionsschutzverordnung). Nur dann sind Befugnisse für die Polizei eröffnet, um Maßnahmen zu ergreifen. Dabei bleibt weiter zu berücksichtigen, dass polizeiliches Handeln stets an den Anforderungen der Verhältnismäßigkeit zu messen ist.
 
„Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit stellt ein für den demokratisch legitimierten Rechtsstaat schwerwiegendes Grundrecht dar, welches nicht leichtfertig beschränkt werden darf.“ (Detlev Tolle, Polizeipräsident)
 
Eingreifen in ein laufendes Versammlungsgeschehen – Grundsatz der Verhältnismäßigkeit – Beweissichere Dokumentation von Verstößen

In ein laufendes Versammlungsgeschehen greift die Polizei dann ein, wenn es erforderlich ist, um unvertretbare Infektionsgefahren zu unterbinden. Sollte ein polizeiliches Einschreiten nach Prüfung des Einzelfalls entweder aus einsatztaktischen Gründen oder aus Gründen der Verhältnismäßigkeit nicht möglich sein, werden Verstöße beweissicher dokumentiert, um eine Beanstandung ggf. nach Beendigung der Versammlung zu ermöglichen. Eine Auflösung einer Versammlung mit friedlichem Verlauf kommt aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht in Frage, auch wenn es von Seiten der Teilnehmer zu Ordnungswidrigkeiten kommt. Straftaten werden von der unterfränkischen Polizei nicht geduldet und konsequent verfolgt.
 
„Wir vermeiden alles, um die Infektionsgefahr zusätzlich durch polizeiliche Maßnahmen zu erhöhen, denn der Schutz vor Infektion ist letztlich ja das Ziel. Eine Personalienfeststellung oder Festnahme erfolgt in der Regel erst nach Versammlungsende.“ (Matthias Weber, Polizeiinspektion Würzburg-Stadt)
 
Sogenannte „Spaziergänge“ sind Versammlungen

Immer wieder kommt es vor, dass Initiatoren von Versammlungen ihrer Pflicht nicht nachkommen, Versammlungen rechtzeitig im Vorfeld bei der Versammlungsbehörde anzuzeigen. Teilweise werden diese als „Spaziergänge“ deklariert und somit soll das Versammlungsrecht umgangen werden. Nachdem ein klarer Kontext zu einer öffentlichen politischen Meinungsbildung besteht, werden diese Spaziergänge von der Polizei grundsätzlich rechtlich als Versammlungen bewertet. In diesen Fällen ist es Aufgabe der Polizei, die notwendigen Beschränkungen kurzfristig festzulegen, die beispielsweise auch den Versammlungsort betreffen können. So kann die Polizei z.B. eine Versammlung stationär halten oder eine Aufzugsstrecke vorgeben. Genau diese Beschränkungen dienen insbesondere dem Infektionsschutz.
 
„Spaziergänge, wie wir sie aktuell im Kontext des Protests gegen Corona-Maßnahmen sehen, werden nicht toleriert und von der Polizei als Versammlungen behandelt. Wer für die Versammlung wirbt, muss sie auch anzeigen.“ (Detlev Tolle, Polizeipräsident)
 
 
Bitte um Kooperation – Versammlungen bei der Versammlungsbehörde anzeigen – Bußgelder drohen

Wir appellieren an alle Veranstalter, ihr Vorhaben dem Versammlungsrecht entsprechend bei der Kreisverwaltungsbehörde rechtzeitig anzuzeigen. Die Behörden folgen dem Kooperationsgebot und werden das Gespräch über den geplanten Ablauf suchen, um einen ordnungsgemäßen Verlauf der Versammlung umsetzen zu können.
 
Bei Nichtanzeige droht eine Geldbuße bis zu dreitausend Euro und die Polizei wird alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um Verantwortliche zu identifizieren. Soweit muss es nicht kommen.
 
„Die Nichtanzeige einer Versammlung beinhaltet eine Form des Misstrauens, das nicht gerechtfertigt ist. Im Gegenteil: Wir wollen kooperativ die konkrete Durchführung besprechen und gewährleisten.“ (Detlev Tolle, Polizeipräsident)
 
Die Nicht-Anzeige einer Versammlung stellt rechtlich aber keinen Auflösungsgrund dar, solange sie friedlich verläuft. Auch die bloße Teilnahme an einer solchen Versammlung (ohne Veranstalter- oder Leitereigenschaft) erfüllt nicht den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit und die Polizei kann in der Folge auch bei den Teilnehmern keine Personalien feststellen.
 
Maskentragepflicht und Kontaktbeschränkungen bei Versammlungen

Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte gelten im Zusammenhang mit Versammlungen nicht. Festgeschrieben ist jedoch, dass unter freiem Himmel zwischen den Teilnehmern ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten ist. Auch eine Maskentragepflicht sieht das Versammlungsrecht nicht für jede Versammlung vor. Nach strenger Abwägung kann die Versammlungsbehörde eine solche aber als Beschränkung verfügen.
 
Abschließender Appell – Sprechen Sie uns an – Fragen Sie IHRE Polizei

Die unterfränkische Polizei und die Stadt Würzburg appellieren an alle Versammlungsteilnehmer, friedlich von ihrem Grundrecht Gebrauch zu machen und die Corona-Regeln (insbesondere den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstand von 1,50 Metern) und die im Vorfeld festgelegten Beschränkungen strikt zu beachten.
 
Distanzieren Sie sich von Krawallmachern und Straftätern! Lassen Sie sich nicht von Rechtsextremisten, Reichsbürgern oder Antisemiten vereinnahmen!
 
Sprechen Sie uns an! Fragen Sie die Beamten vor Ort, wenn Sie sich unsicher über ein Geschehen sind. Die Beamten sind für Sie da.
 
Passen Sie bitte auf sich und Ihre Mitbürger auf und bleiben Sie gesund!

Original Quelle : Polizei Präsidium Unterfranken

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