Die Bayerische Polizei – Bilanz einer Kontrollaktion der Verkehrspolizei

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NÜRNBERG. (346) Am 11.03.2022 in der Zeit von 09.00-11.00 Uhr wurden durch Kräfte der Verkehrspolizeiinspektion Nürnberg eine Kontrollstelle in der Wiener Straße/Linzer Straße durchgeführt. Hintergrund dieser Kontrollaktion war das Rechtsabbiegen von Kraftfahrzeugen über 3,5 t, welche nicht mit Schrittgeschwindigkeit fuhren, obwohl an dieser Örtlichkeit mit Rad- und Fußgängerverkehr zu rechnen war.  

Dieser Tatbestand wurde aufgrund zurückliegender schwerer bzw. sogar tödlicher Unfälle mit Radfahrern bzw. Fußgängern eingeführt. Der Tatbestand wird mit 70 Euro Geldbuße geahndet. 

Die Abbiegevorgänge während der Kontrollaktion wurden beweiskräftig dokumentiert und eine anschließende Kontrolle, Anhaltung und Auslesen des digitalen Kontrollgerätes wurden von Kräften des Schwerlastverkehrs und Kräften der Verkehrsüberwachung vorgenommen.

Während dieser dreistündigen Kontrollaktion wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis mit mehreren Geschwindigkeitsverstößen eingeleitet. Weiterhin wurden eine Anzeige Ladungssicherung, ein Gurtverstoß und insgesamt vier Verstöße beim Rechtsabbiegen festgestellt. Vor Ort wurden sofort zwei Sicherheitsleistungen erhoben. Die Höchstgeschwindigkeit beim Abbiegevorgang, abzüglich der Toleranz zugunsten des Betroffenen, betrug 21 km/h.

Es ist beabsichtigt diese Kontrollen auch weiterhin im Stadtgebiet fortzusetzen. 

Erstellt durch: Rainer Seebauer

Original Quelle : Polizei Präsidium Unterfranken

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