Schöffen gesucht: Wer will Urteil sprechen?

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Foto: Stadt Wertheim / Shutterstock


Gerichtsshows im Fernsehen sind beliebt. Wer nicht auf der Seite der Zuschauer, sondern der Entscheider sitzen will, hat jetzt die Möglichkeit, sich als Schöffe zu bewerben. Für das verantwortungsvolle Amt werden Personen aus unterschiedlichen Berufs- und Gesellschaftsgruppen mit gesundem Menschenverstand gesucht. Juristische Kenntnisse sind für das Schöffenamt nicht erforderlich.



Als Schöffe bewerben kann sich, wer Deutscher ist, in Wertheim wohnt und zu Beginn der Amtsperiode mindestens 25, aber nicht älter als 69 ist. Die Amtsperiode dauert von 1. Januar 2024 bis Ende 2028. Eingesetzt werden die Schöffen beim Amtsgericht Wertheim oder beim Landgericht Mosbach. 



Die Verantwortung ist hoch, denn für jede Verurteilung braucht es eine Zweidrittelmehrheit. Das bedeutet, dass gegen das Urteil zweier Schöffen in Deutschland niemand verurteilt werden kann. Schöffen sollten deshalb über soziale Kompetenzen verfügen, also das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Zudem verlangt das Amt Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils.



Die Stadt Wertheim muss eine Vorschlagsliste mit 12 Personen zusammenstellen. Über die Aufnahme in die Vorschlagsliste entscheidet der Gemeinderat. Der Schöffenwahlausschuss des Amtsgerichts Wertheim wählt dann aus der Vorschlagsliste Personen aus und bestellt sie zum Schöffen. 



Interessenten können sich bis 14. April bei der Stadtverwaltung Wertheim schriftlich bewerben. Das Bewerbungsformular ist im Rathaus bei der Stabsstelle Zentrale Steuerung, Politische Planung, Recht erhältlich. Ansprechpartner ist Manfred Steffan unter Telefon 09342/301-130 oder E-Mail: manfred.steffan@wertheim.de. Das Bewerbungsformular kann auch im Internet unter www.schoeffenwahl.de heruntergeladen werden.

Quelle : Wertheim.de

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