
Main-Tauber-Kreis : Verbrennen pflanzlicher Abfälle darf nur letztes Mittel sein
Verbrennen pflanzlicher Abfälle darf nur letztes Mittel seinGemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) hat die Verwertung von pflanzlichen Abfällen grundsätzlich Vorrang vor der Beseitigung (Ablagerung und Verbrennung). Eine Verwertung der anfallenden pflanzlichen Abfälle ist … Original Quelle : […mehr]