wertheim.de – Unternehmen können Energiekostenzuschuss beantragen

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Entlastung für Gas und Strom / Frist endet am 31. August

Unternehmen mit energieintensiver Produktion können eine Entlastung beantragen. Foto: Stadt Wertheim / Peter Frischmuth


Unternehmen, die besonders von hohen Energiekosten betroffen sind, können jetzt einen Zuschuss zu ihren Erdgas- und Stromkosten beantragen. Grundlage für die Förderung ist das Energiekostendämpfungsprogramm des Bundeswirtschaftsministeriums. In Wertheim könnten Unternehmen insbesondere in den Bereichen Glas- oder Vliesproduktion profitieren. Darauf weist die Wirtschaftsförderung der Stadtverwaltung gemeinsam mit den Stadtwerken hin.



Die Wertheimer Stadtwerke sind mit den Unternehmen mit energieintensiver Produktion in engem Kontakt. Schon im Juni hatte die Geschäftsführung ein erstes Gespräch initiiert, um über die Entwicklungen am Energiemarkt zu informieren. Eine weitere Gesprächsrunde folgt nächste Woche. In diesem Rahmen werden die Stadtwerke auch über mögliche Hilfen nach dem Energiekostendämpfungsprogramm informieren.



Antragsberechtigt sind Unternehmen, die in besonders energie- und handelsintensiven Wirtschaftszweigen tätig sind. Die Zuschüsse werden zu den Kosten für Erdgas und Strom im Zeitraum Februar bis September 2022 gezahlt, soweit diese sich für die Unternehmen gegenüber ihren Kosten in 2021 mehr als verdoppelt haben. Um Anreize für einen Mehrverbrauch von Erdgas zu verhindern, ist das zuschussfähige Volumen in den Monaten Juli bis September 2022 auf 80 Prozent des Verbrauchs im entsprechenden Monat im Jahr 2021 begrenzt. Die Höhe des Zuschusses steigt in drei Stufen, abhängig von der Belastung durch den Preisanstieg.



Anträge müssen bis zum 31. August 2022 mit den wichtigsten Angaben und Unterlagen elektronisch über das Online-Portal des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden. Erste Auszahlungen an Unternehmen in Höhe von 80 Prozent des gesamten Zuschusses sollen ab Mitte August erfolgen.



Weitere Informationen gibt es auf der Internetseite der BAFA.

Quelle : Wertheim.de

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